Anlagenmechaniker SHK, Fachmann für zentrale Wärmeversorgung
vor 3 Wochen
Wermelskirchen, Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Hausmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG
Vollzeit
UnternehmensübersichtBereits in der dritten Generation sorgen wir bei Hausmann Versorgungstechnik GmbH & Co. KG für wohlige Wärme im Winter und kühle Luft im Sommer.
Wir bündeln unser Know-how in verschiedenen Fachabteilungen – so verfügen wir neben den Bereichen Heizungs- und Sanitärkundendienst auch über eine TGA-Planungs- und Projektabteilung.
Löhne und GehälterDie Bruttogehaltssumme liegt je nach Qualifikation und Erfahrung zwischen € 4.500 bis € 6.000 pro Monat.
AufgabenbeschreibungAls Anlagenmechaniker ist es Ihre Aufgabe:
- Montage von komplexen Sanitär- und/oder Heizungsanlagen
- Demontage von Sanitär- und/oder Heizungsanlagen und Tankanlagen
- Bauleitung vor Ort
- Abstimmung von Arbeitsabläufen mit Nebengewerken vor Ort
- Umsetzung von Arbeiten nach Ausführungszeichnungen und Maßblättern
- Arbeiten nach Leistungsverzeichnissen und Angebotsvorlagen
- Erstellen von Baustellenaufmaßen
- Selbständiges Arbeiten und Arbeitsplatzorganisation
- Selbständige Auftragsabschlüsse (Kleinaufträge) unter Berücksichtigung von technischen und betriebswirtschaftlichen Zusammenhängen
Um erfolgreich zu sein, benötigen Sie:
- Eine Ausbildung im Bereich Sanitär- und Heizungsbauer
- Mindestens 5 Jahre Berufserfahrung als Sanitär- und Heizungsbauer
- EDV-Kenntnisse: MS Office (Word, Excel), Internet, Outlook
Durch diese Position profitieren Sie von:
- Einem innovativen Team und einem guten Betriebsklima
- Fachlicher und persönlicher Weiterbildung
- Teilnahme am Gesundheitsmanagement
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- Vermögenswirksame Leistungen (nach der Probezeit)
- Corporate Benefits – Mitarbeiterangebote mit hochwertigen Sonderkonditionen namhafter Hersteller und Marken
- Persönliche Arbeitskleidung
- Firmenfahrzeug
- Smartphone
- Tablet
- Nutzung Zeitkonto zum Freizeitausgleich
- Arbeitgeber geförderte betriebliche Altersvorsorge (nach 5 Jahren Betriebszugehörigkeit) oder bAV-Entgeltumwandlung (nach der Probezeit)