Regionalentwickler/in
vor 4 Wochen
Wir suchen eine/n Regionalentwickler/in, der/dem es um die Gestaltung der räumlichen Entwicklung im Landkreis Stade geht. Die Mitarbeit in der Regionalentwicklung umfasst die operative Umsetzung der strategischen Ziele der Kreisverwaltung, insbesondere die Erarbeitung regionalplanerischer Stellungnahmen, die Teilnahme an Erörterungsterminen und die Entwicklung regionaler Fachprogramme.
Ihre Aufgaben:- Die operative Umsetzung der strategischen Ziele der Kreisverwaltung konzeptionell mitarbeiten und aktiv mitwirken.
- Raumbedeutsame Planungen und Projekte im Kreisgebiet und in der Metropolregion Hamburg koordinieren und umsetzen.
- Gemeinsame Landesplanung Schleswig-Holstein / Hamburg / Niedersachsen / Mecklenburg-Vorpommern bearbeiten.
- Bei Förderprogrammen insbesondere des Tourismus und der Wirtschaft mitwirken.
- Die Regionalplanerin bei der Aufstellung und Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogramms Landkreis Stade unterstützen.
Wir suchen eine/n Regionalentwickler/in mit einem abgeschlossenen Studium in Raumplanung, Regionalplanung, Landesplanung, Geographie, Stadtplanung oder Regionalentwicklung mit Schwerpunkt Raum- / Regional- / Landesplanung. Sie sollten Kenntnisse über mit räumlicher Planung in Verbindung stehende Fachmaterien haben und sich fachrechtliche Bestimmungen schnell aneignen können.
Einstellungsvoraussetzungen sind außerdem das Vorhandensein eines eintragungsfreien Führungszeugnisses und Deutschkenntnisse auf dem Level C1.
Wir bieten:- Ein unbefristeter Arbeitsvertrag in Vollzeit, der teilzeitgeeignet ist.
- Eine Bezahlung nach Entgeltgruppe 11 TVöD/VKA.
- Weitere im öffentlichen Dienst übliche Leistungen, z.B. zusätzliche Altersversorgung (VBL), Leistungsorientierte Bezahlung.
- Flexible Möglichkeiten der Arbeitszeitgestaltung (z.B. Homeoffice, Gleitzeitrahmen).
- Eine moderne Arbeitsumgebung.
- Vielfältige Fortbildungsmöglichkeiten.
- Die Möglichkeit zur Nutzung des Jobtickets und des Jobbikes (Fahrradleasing).
Schwerbehinderte und schwerbehinderten Personen gleichgestellte Bewerbende werden im Rahmen des gesetzlich Zulässigen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.