Zivilrichterliche Karriereförderung
vor 2 Wochen
Wir suchen nach engagierten Persönlichkeiten, die sich für eine herausfordernde und verantwortungsvolle Tätigkeit als Gerichtsvollzieher/in begeistern.
Zum ÜberblickDas Studium zum Gerichtsvollzieher/in an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen ist ein dreijähriges Programm, das aus drei Phasen besteht:
Jahr 1: Theoretische GrundlagenIm ersten Jahr werden die theoretischen Grundlagen des Rechtsstudiums vermittelt. Dabei geht es um die Bereiche Strafrecht, Zivilrecht und Verfahrensrecht.
Jahr 2: Praktische AusbildungIm zweiten Jahr erfolgt die praktische Ausbildung bei Gerichten und Gerichtsvollziehern. Hier können die Studierenden ihre Kenntnisse in der Praxis erproben und erste Erfahrungen sammeln.
Jahr 3: Vertiefende FähigkeitenIm dritten Jahr werden die vertiefenden Fähigkeiten im Bereich des Gerichtsvollzieherwesens vermittelt. Dabei geht es um die Zusammenarbeit mit den Gerichten, die Kommunikation mit den Beteiligten und die Durchführung von Zwangsvollstreckungen.
VoraussetzungenFür das Studium sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich:
- Die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine der sonstigen Staatsangehörigkeiten gemäß § 7 Beamtenstatusgesetz
- Das Abitur oder die Fachhochschulreife
- Die Gesundheitseignung für die Berufsausübung
Bei der Einreichung müssen bestimmte Unterlagen beigelegt werden:
- Motivationsschreiben
- Lebenslauf
- Schulzeugnisse der letzten drei Schulhalbjahre
- Ggf. Zeugnisse über Ausbildungs- und Beschäftigungszeiten seit Beendigung der Schulzeit
- Ggf. Zeugnisse über bestandene Prüfungen
Das Gehalt beträgt etwa 55.000 bis 65.000 Euro pro Jahr.