Sachgebietsleiter im Brandschutz
vor 8 Stunden
Das Bundesinstitut für Risikobewertung bietet eine herausfordernde und abwechslungsreiche Stelle als Sachgebietsleiter im Bereich Brandschutz an.
Gesamtverantwortung: Der/ Die Sachgebietsleiter unterstützt den Brandschutzbeauftragten bei der Organisation, Begleitung und Abstimmung mit technischen Dienstleistern und Sachverständigen bei Prüf-, Wartungs- und Reparaturarbeiten im Bereich Brandschutz. Dazu gehört die Terminierung und Durchführung von internen Begehungen, Sicherheitstreffen, Unterweisungen und Schulungen zu Themen des Notfallmanagements.
Weitere Aufgaben:
- Koordinierung von Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes nach DGUV
- Entwicklung und Fortschreibung von gebäude- und nutzerbezogenen Brandschutzkonzepten sowie Alarm- und Evakuierungsplänen, Flucht- und Rettungsplänen etc. für alle Gebäude und Liegenschaften des BfR
- Unterstützung des Notfallmanagements bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Konzepten für die Prävention und Überwachung der Einhaltung der Brandschutzvorschriften sowie der Verbesserung der Krisenresilienz des BfR
Anforderungen:
- Abgeschlossene Berufs- oder Fachhochschulausbildung mit Bezug zum Notfallmanagement, dem vorbeugenden, technischen und baulichen Brandschutz, Sicherheitstechnik oder einer vergleichbaren technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung
- Zusatzqualifikation zum/zur Brandschutzbeauftragten nach DGUV vorhanden bzw. die Bereitschaft zum Erwerb einer entsprechenden Qualifikation
- Gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift
- Gute EDV-Kenntnisse sowie eine gewissenhafte Arbeitsweise, Flexibilität, Teamfähigkeit und Belastbarkeit
Vorteile:
- Festanstellung nach Probezeit
- Flexible Arbeitszeiten ohne Kernarbeitszeit
- 30 Tage Urlaub (5-Tage-Woche) sowie arbeitsfreie Tage am 24.
- Attraktiver Zuschuss (50%) zum Deutschlandticket Job/Firmenticket
- VBL-Betriebsrente / Vermögenswirksame Leistungen
Bemerkung: Es besteht die Möglichkeit, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden, bei Bewährung und Vorliegen der haushaltsrechtlichen Möglichkeiten.