Städtebaubeamtin
vor 1 Woche
Die Stadtplanerin wird die Koordination der gesamtstädtischen Interessen im Rahmen der Regionalplanung übernehmen. Sie wird eigenständige FNPÄnderungsverfahren durchführen und FNP-Änderungen koordinieren, die der verbindlichen Bauleitplanung geführt werden. Die Stadtplanerin wird auch die städtischen Belange in nachbargemeindlichen Planverfahren koordinieren und bedeutende Planungsvorhaben der Stadt abwickeln. Sie wird außerdem die Beteiligung Wuppertals im Rahmen von Planfeststellungsverfahren mittlerer Schwierigkeit koordinieren. Wir bieten eine unbefristete Einstellung in Vollzeit mit flexiblen Arbeitszeiten, anteilig auch die Möglichkeit von Home Office/Telearbeit. Die Stadtplanerin wird eine interessante, vielseitige und anspruchsvolle Aufgabe mit abwechslungsreichen und hochwertigen Projekten erhalten. Sie wird frühzeitig Verantwortungsübernahme haben sowie regelmäßige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten nutzen können. Die Bewertung erfolgt nach Besoldungsgruppe A 13 des Landesbesoldungsgesetzes (LBesG) bzw. Entgeltgruppe 13 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD).