Datenschutzreferent/in
vor 1 Monat
Stuttgart, Baden-Württemberg, Deutschland
Die Autobahn
Vollzeit
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Datenschutzreferenten/in für unsere Niederlassungsdirektion und die Stabstellen.
Aufgaben:
- Überführung der Datenschutzziele der Autobahn GmbH auf die Gegebenheiten in der Niederlassung sowie Beratung, Schulung und Umsetzung von Zielen und Aufgaben des Datenschutzes
- Koordination und Durchführung datenschutzrelevanter Projekte mit den verschiedenen Geschäftsbereichen
- Aufbau und Pflege eines lückenlosen Informationsflusses sowie regelmäßige Kontrolle des Umsetzungsgrades von Maßnahmen inklusive Überwachung und Bearbeitung von datenschutzrelevanten Vorfällen
- Etablierung, Führung und Pflege des Verarbeitungsverzeichnisses sowie Gestaltung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsvereinbarungen
- Abstimmungen mit dem Bereich Informationssicherheit, Risiko- und Notfallmanagement und Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen
- Risikoorientierte Veranlassung, Begleitung und Umsetzung von Auditierungen und Prüfungen
Anforderungen:
- Erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium oder eine vergleichbare Qualifikation sowie mehrjährige Berufserfahrung im oben aufgeführten Aufgabengebiet
- Umfangreiche Erfahrung in der Handhabung/Anwendung gesetzlicher Grundlagen und Verordnungen auf dem Gebiet des nationalen und europäischen Datenschutzes wie z.B. BDSG, DSGVO sowie weiterer relevanter Richtlinien und Normen
- Gute IT-Kenntnisse und gutes technisches Verständnis
- Sicherer Umgang mit Menschen auf allen hierarchischen Ebenen sowie Denken in Geschäfts- und IT-Prozessen
- Flexibilität und eine Hands-on-Mentalität
Personaleigenschaften:
- Hohe Belastbarkeit, Entscheidungsfreude und Einsatzbereitschaft
- Sicheres, verbindliches Auftreten, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen
- Engagierte, zuverlässige, verantwortungsbewusste, selbstständige Arbeitsweise
- Freude an der Arbeit im Team
Entgeltgruppe: E12
Die Vergütung erfolgt gemäß o.g. Entgeltgruppe entsprechend den tariflichen Eingruppierungsvorschriften des . Über die Anerkennung der Entgeltstufe wird entsprechend der individuellen Arbeitserfahrung entschieden.
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Die Auswahl erfolgt durch eine Kommission.