Aktuelle Jobs im Zusammenhang mit Aushilfe in der Qualitätskontrolle - Landshut, Bayern - Walter-Fach-Kraft GmbH & Co. KG
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Landshut, Bayern, Deutschland PENNY VollzeitOrt: Landshut | Vertragsart: Minijob/Geringfügig, unbefristet | Job-ID: 832292PENNY ist Teil der REWE Group und beschäftigt über 30.000 Mitarbeitende in rund 2.140 Filialen, 10 Logistikstandorten und den Zentralen. Im Team PENNY sind wir gemeinsam stark und begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung. Wir setzen auf sichere Jobs, einen fairen Umgang...
Aushilfe in der Qualitätskontrolle
vor 3 Monaten
Für unseren Kunden suchen wir engagierte und lernwillige Mitarbeiter (m/w/d) für eine langfristige Anstellung mit der Möglichkeit zur Übernahme.
Das können Sie erwarten:- Option auf Übernahme durch den Kunden
- Umfassende Einarbeitung in einem angenehmen Arbeitsumfeld
- Zusätzliche Zahlungen
- Weihnachtsgratifikation
- Urlaubsvergütung
- Überstundenvergütung
- Bis zu 500€ für Mitarbeiterempfehlungen
- Entlohnung gemäß Tarifvertrag
- Übertarifliche Zuschläge
- Anpassung an Kundentarife, wie z.B. IG-Metall
- Betriebliche Altersvorsorge
- Kostenlose Sicherheitskleidung
- Gesundheitsmanagement im Betrieb
- Viel Arbeit, aber auch Freude und Zuverlässigkeit
- Allgemeine Tätigkeiten in der Produktion
- Durchführung von Qualitätskontrollen
- Handwerkliches Geschick und Geschicklichkeit
Die Walter-Fach-Kraft Gruppe ist ein seit 25 Jahren etabliertes, renommiertes, mittelständisches Unternehmen.
Mit über 1.500 Mitarbeiterinnen (m/w/d) sind wir an nahezu 30 Standorten in Deutschland, Österreich und Polen vertreten.
Bewerben Sie sich jetzt oder kontaktieren Sie uns für weitere Informationen. Unser Team steht Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung.
Wenn Sie möchten, empfehlen Sie die Stellenanzeige an Freunde, Bekannte und/oder Kollegen (m/w/d) weiter. Für eine erfolgreiche Mitarbeiterwerbung erhalten Sie als kleines Dankeschön eine Prämie von bis zu 500 Euro.
*Reisekosten, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch entstehen, werden nicht erstattet.*