Referent/in
vor 3 Wochen
Öffentliche Stellenausschreibung
Über uns
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein ist für die Entwicklung und Förderung der Wirtschaft, des Verkehrs und der Arbeit in Schleswig-Holstein zuständig. Wir suchen einen erfahrenen Referenten/in für die Abteilung Straßenbau und Verkehrswegeplanung.
Ihre Aufgaben
- Die Entwicklung und Umsetzung von Strategien für die Straßenbau- und Verkehrswegeplanung
- Die Koordination und Durchführung von Projekten im Bereich Straßenbau und Verkehrswegeplanung
- Die Zusammenarbeit mit anderen Abteilungen und externen Partnern
- Die Analyse und Bewertung von Daten und Informationen im Bereich Straßenbau und Verkehrswegeplanung
- Die Entwicklung und Umsetzung von Lösungen für komplexe Probleme im Bereich Straßenbau und Verkehrswegeplanung
Das bringen Sie mit
Voraussetzungen für die ausgeschriebene Stelle sind:
- Erfahrung im Bereich Straßenbau und Verkehrswegeplanung
- Kenntnisse in der Anwendung von Software-Tools und -Systemen
- Ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereich Bau, Baubetrieb, Baumanagement, Straßenbau, Tiefbau, Verkehr oder Umwelt
- Mindestens 2 Jahre Berufserfahrung im öffentlichen Dienst oder in einem Ingenieurbüro
Darüber hinaus sind folgende Kompetenzen erforderlich:
- Analytische Denkfähigkeit und Lösungsorientierung
- Innovatives Denken und die Fähigkeit, neue Ideen und Denkansätze einzubringen
- Fähigkeit, eine Feedback-Kultur zu fördern
Wir bieten Ihnen
Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen und stellenmäßigen Voraussetzungen kann eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 15 Besoldungsgesetz Schleswig-Holstein erreicht werden. Bei einer Tätigkeit im Beschäftigtenverhältnis ist bei Vorliegen der tariflichen und persönlichen Voraussetzungen eine Eingruppierung bis zur Entgeltgruppe 15 TV-L möglich.
Darüber hinaus bieten wir:
- Kollegiales Arbeitsklima
- Vielseitiges Angebot an in- und externen Fortbildungen
- Individuelle Personalentwicklung
- Ergänzende Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte (VBL)
- Gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch die Möglichkeit mobil und flexibel zu arbeiten
- Das Deutschlandticket als Jobticket
Wir freuen uns auf Sie
Die Landesregierung setzt sich für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein und prüft, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen, insbesondere mit bei der Agentur für Arbeit arbeitslos oder arbeitssuchend gemeldeten schwerbehinderten Menschen, besetzt werden können. Personen mit einer Schwerbehinderung und ihnen Gleichgestellte werden bei gleichwertiger Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Ausdrücklich begrüßen wir es, wenn sich Menschen mit Migrationshintergrund bei uns bewerben.
Wir streben in allen Beschäftigtengruppen eine chancengleiche Beteiligung von Frauen an. Daher werden Frauen im Falle einer Unterrepräsentation bei gleichwertiger Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorrangig berücksichtigt.
Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Förderung der Teilzeitbeschäftigung liegen im besonderen Interesse der Landesregierung. Gehen Bewerbungen für eine Teilzeitbeschäftigung ein, wird geprüft, inwieweit dem Wunsch im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden kann.
Jetzt bewerben
Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (mindestens Lebenslauf, Schul-, Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse), bei Bewerbungen aus der öffentlichen Verwaltung mit einer aktuellen Beurteilung und ggf. einer Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte, richten Sie bitte bis zum
30. August 2024
per Mail mit dem Betreff "Bewerbung VII 417" an oder in Papierform an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Personalreferat VII 10, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel.
Bei Bewerbungen in Papierform bitten wir um Übersendung von Kopien, da die Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden.
Auf die Vorlage von Lichtbildern/Bewerbungsfotos verzichten wir ausdrücklich und bitten daher, hiervon abzusehen.
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens auf der Grundlage des § 85 Absatz 1 des Landesbeamtengesetzes und § 15 Absatz 1 des Landesdatenschutzgesetzes verarbeitet. Weitere Informationen können Sie unseren Datenschutzbestimmungen entnehmen.
Für beamten- oder tarifrechtliche Fragen sowie Fragen zum Verfahren steht Ihnen Frau Nicklaus (