Sekretär/in im Abteilungssekretariat

vor 2 Monaten


Neuss, Nordrhein-Westfalen, Deutschland LVR-Klinik Köln Vollzeit
Mitarbeiter/in im Abteilungssekretariat (w/m/d)

Wir suchen eine engagierte und organisierte Person, die sich für die Arbeit im Sekretariat der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen, Psychiatrie und Psychotherapie begeistern kann.

  • Standort: Köln
  • Einsatzstelle: LVR-Klinik Köln
  • Vergütung: E6 TVöD
  • Arbeitszeit: Teilzeit (nur Nachmittags) bis zu 20 Stunden/Woche
  • Befristet für Elternzeitvertretung bis zum
  • Besetzungsstart: ab sofort
  • Bewerbungsfrist:
Die Aufgaben

Als Mitarbeiter/in im Abteilungssekretariat werden Sie Teil des Sekretariats der Abteilung Abhängigkeitserkrankungen, Psychiatrie und Psychotherapie. Ihre Aufgaben umfassen:

  • Die Führung des Sekretariats
  • Korrespondenz mit dem Medizincontrolling
  • Administrative und organisatorische Aufgaben
  • Die Organisation und Vorbereitung von Terminen
  • Die Abwicklung von Telefonkontakten und Korrespondenz
  • Der Empfang und die Betreuung von Besuchern
  • Administrative Aufgaben bei den Angelegenheiten von Wahlleistungspatienten
  • Die Verwaltung von Patiententerminen im KIS
  • Die Abschlüsse von Krankenakten
  • Schreibarbeiten
  • Mitarbeit, Organisation und Planung von Konferenzen und Meetings
Was wir bieten
  • 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
  • Renten- und Lebensphasen Beratung
  • Teilzeit
  • LVR-Flex-Time
  • Sicherer Arbeitsplatz
  • Arbeit mit Sinn
  • Betriebsnahe Kita
  • Vielfältige Aufgaben
  • Betriebliche Altersversorgung im Tarifbereich
  • Kultur erleben
  • Jahressonderzahlung zu Weihnachten
  • Jährliche leistungsorientierte Einmalzahlung (LoB)
  • Tarifliche Leistungen
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Betriebliche Gesundheitsförderung
  • Chancengleichheit und Diversität
  • Universitätsklinik
  • Kostenlose Parkplätze
Was wir von Ihnen erwarten

Wir erwarten von Ihnen:

  • Abgeschlossene Ausbildung als Medizinische/r Fachangestellte/r oder vergleichbare Ausbildung

Bitte beachten Sie, dass das Einreichen einer aktuellen dienstlichen Beurteilung bzw. eines Arbeitszeugnisses (jeweils nicht älter als ein Jahr) verpflichtend ist.