Gerichtsvollzieher/in für den Justizdienst

vor 2 Monaten


Oldenburg, Niedersachsen, Deutschland Land Niedersachsen Vollzeit

Überblick
Das Oberlandesgericht Oldenburg ist auf der Suche nach talentierten Nachwuchskräften für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 1 in der Fachrichtung Justiz, insbesondere für den Gerichtsvollzieherdienst.

Aufgabenbereich
Die Hauptaufgabe im Gerichtsvollzieherdienst besteht darin, auf Antrag von Gläubigern die Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen der Schuldner durchzuführen und die Vermögensauskunft einzuholen. Ein effektives Gerichtsvollzieherwesen ist ein entscheidender Faktor für die wirtschaftliche Stabilität. Gerichtsvollzieher/innen sind verantwortlich für die Erstellung von Pfändungsbeschlüssen, die Bewertung von pfändbaren Gegenständen und die Durchsetzung deren Herausgabe. Dabei wird stets Wert auf die Minimierung von Konflikten mit den Schuldnern gelegt.
Zusätzlich umfasst der Aufgabenbereich die Zwangsräumung von Wohnungen, die Versteigerung von Wertgegenständen, die Zustellung von Ladungen sowie die zwangsweise Vorführung von Zeugen vor Gericht. Gerichtsvollzieher/innen arbeiten weitgehend selbstständig und sind für die Führung eines eigenen Geschäftsbetriebs in ihrem Amtsgerichtsbezirk verantwortlich, was auch die Beschäftigung von Bürohilfen einschließt.

Anforderungen
Für diese Position sind folgende Qualifikationen erforderlich:

  • Umfassende Fachkenntnisse
  • Hohe Einsatzbereitschaft
  • Zuverlässigkeit
  • Gutes Einfühlungsvermögen und Kommunikationsfähigkeit
  • Belastbarkeit, insbesondere im Außendienst
  • Ausgeprägte organisatorische Fähigkeiten
  • Einfühlungsvermögen
Die Nutzung moderner Bürotechnik sollte für Sie selbstverständlich sein.

Ausbildung
Es stehen insgesamt 3 Ausbildungsplätze zur Verfügung. Die Ausbildung umfasst praktische Zeiten bei einer Gerichtsvollzieherin oder einem Gerichtsvollzieher sowie theoretische Lehrgänge.

Zulassungsvoraussetzungen
Um zur Gerichtsvollzieherausbildung zugelassen zu werden, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:
1. Eine abgeschlossene Berufsausbildung, die für den Gerichtsvollzieherdienst förderlich ist.
2. Mindestens drei Jahre Berufserfahrung in einem relevanten Berufsfeld.
3. Sie dürfen das 40. Lebensjahr (45 Jahre bei Schwerbehinderung) noch nicht vollendet haben.
4. Sie müssen den körperlichen und gesundheitlichen Anforderungen des Gerichtsvollzieherdienstes entsprechen.
5. Staatsangehörigkeit gemäß § 7 Abs. 1 BeamtStG.

Bewerbungsform
Ihre Bewerbung kann online über das gemeinsame Bewerbungsportal eingereicht werden. Für Bewerbungen per E-Mail oder postalisch sind spezifische Unterlagen erforderlich.

Auswahlverfahren
Geeignete Bewerber/innen werden nach einem bestandenen Online-Test zu einem Auswahlgespräch eingeladen, um die erforderlichen Schlüsselqualifikationen zu überprüfen.

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