Umwelt- und Klimaschutzbeauftragter/in
vor 2 Monaten
Beschreibung der Stelle
Wir suchen eine engagierte und motivierte Person für die Stelle der Sachbearbeitung Umwelt und Klimaschutz bei der Stadt Meerbusch. Als Teil des Dezernats III (Technisches Dezernat) werden Sie sich mit den Themen Abfallentsorgung und Umweltschutz auseinandersetzen.
Hauptherausforderungen
- Vertretung der Stadt Meerbusch bei der Arbeitsgemeinschaft Abfallwirtschaft des Rhein-Kreises -Neuss
- Planung und Unterhaltung von unterirdischen Wertstoffcontainerstandorten und Straßenpapierkörben
- Einstiegsamt des nichttechnischen Verwaltungsdienstes oder eine vergleichbare Ausbildung im Tarifbereich (Angestelltenlehrgang II)
- Spezifische Kenntnisse im Kommunalen Haushaltsrecht bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Routinierter und sicherer Umgang mit dem MS Office Paket
- Erfahrung mit SAP bzw. die Bereitschaft, sich diese Kenntnisse kurzfristig anzueignen
- Leistungsbereitschaft, Flexibilität, Freude an Teamarbeit wie auch an eigenverantwortlichem Arbeiten sowie ein lösungsorientierter Arbeitsstil
- Führerschein Klasse B
Vorteile der Stelle
- Eine anspruchsvolle, abwechslungsreiche und unbefristete Beschäftigung in einer Kommune mittlerer Größe mit etwa 750 Beschäftigten
- Ein modernes und dynamisches Arbeitsumfeld, das auf Kollegialität und Mitgestaltung ausgelegt ist, mit Möglichkeiten der persönlichen Weiterentwicklung
- 39 Stunden für Tarifbeschäftigte, mit der Möglichkeit einen Teil der Arbeitszeit im Rahmen mobiler Arbeit zu erledigen
- Je nach Erfüllung der persönlichen und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Besoldung bis zur Besoldungsgruppe A 11 LBesG bzw. bis zur Entgeltgruppe 10 TVöD
- Ein jährliches Leistungsentgelt sowie - für Tarifbeschäftigte - eine betriebliche Zusatzversorgung
- Ein betriebliches Gesundheitsmanagement mit vielen unterschiedlichen Angeboten sowie die üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
Bewerbung
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind, bevorzugt. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des § 2 SGB IX sind ebenso erwünscht. Eine Teilzeitbeschäftigung im Rahmen von Jobsharing ist u.U. möglich, angestrebt wird eine Vollzeitbeschäftigung.