Mitarbeiter:in für rechtliche Bauaufsicht
vor 3 Monaten
Über die Stadt Willich
Die Stadt Willich, eine dynamische und innovative Kommune am Niederrhein mit einer Vielzahl von Mitarbeitenden, sucht für den Bereich Bauen und Wohnen eine:n engagierte:n Mitarbeiter:in für das Team "rechtliche Bauaufsicht".
Stellenumfang: 39 oder 41 Wochenstunden (Vollzeit)
Befristung: unbefristet
Vergütung: EG 10 TVöD VKA bzw. A 11 LBesG NRW
- Prüfung und Versagung von Bauanträgen
- Durchführung von ordnungsbehördlichen Verfahren
- Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren
- Erstellung von Stellungnahmen zu Klageerwiderungen in Baurechtsangelegenheiten
- Vorbereitung und Ausarbeitung von öffentlich-rechtlichen Verträgen sowie Duldungsvereinbarungen
- Beurteilung von Fällen im Bereich Planungs- und Bauordnungsrecht
- Fundiertes rechtliches Verständnis und Sicherheit in der Anwendung von Rechtsvorschriften, insbesondere im Bauordnungs- und Bauplanungsrecht
- Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen beim Interessenausgleich
- Hohe Belastbarkeit und Flexibilität in stressigen Situationen
- Prioritätenorientiertes Denken und Handeln
- PKW-Führerschein und Bereitschaft, den privaten PKW für dienstliche Fahrten zu nutzen
Zulassungsvoraussetzungen
Befähigung für die 2. Laufbahn des nichttechnischen Verwaltungsdienstes, 1. Einstiegsamt (ehemaliger gehobener Dienst) oder ein abgeschlossenes Jurastudium mit dem 1. Staatsexamen oder die 2. Angestelltenprüfung.
- Ein sicherer Arbeitsplatz
- 30 Tage Urlaub
- Vermögenswirksame Leistungen
- Betriebliche Altersvorsorge
- Eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Teamorientierte Arbeitsweise
- Mobilitätsangebote
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Gesundheitsmanagement und Sportangebote
- Fachliche Weiterbildungsmöglichkeiten
- Flexible Arbeitszeiten
Für Rückfragen zu dieser Stellenausschreibung stehen Ihnen die zuständigen Ansprechpartner zur Verfügung. Bitte bewerben Sie sich online mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen. Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW sowie der Vorschriften für schwerbehinderte Menschen.