Justizdirektorin / Justizdirektor
vor 5 Monaten
Die Berliner Verwaltung ist die größte Arbeitgeberin in der Region. Rund 120.000 Beschäftigte der unmittelbaren Landesverwaltung sorgen täglich dafür, dass Berlin als pulsierende Metropole und als Zuhause für 3,7 Millionen Menschen funktioniert.
Die Berliner Strafverfolgungsbehörden setzen sich mit dem Schwerpunkt ihrer Arbeit - der Aufklärung und Verfolgung strafbarer Handlungen - für eine erfolgreiche Kriminalitätsbekämpfung und damit für eine sichere Stadt ein.
Die Stelleninhaberin / Der Stelleninhaber ist in leitender Funktion maßgeblich am Gelingen dieser verantwortungsvollen Herausforderung beteiligt. Der Gestaltungsspielraum und der Raum für Innovation und strategische Planungen sind erheblich. Die Dynamik der täglichen Arbeit sowie die anstehenden Herausforderungen der Digitalisierung der Verwaltung im Allgemeinen und der Justiz im Besonderen können mit Kreativität und Individualität angegangen und gemeistert werden.
Der Arbeitsplatz der Zukunft in den Strafverfolgungsbehörden Berlins wird durch die Einführung der elektronischen Verwaltungsakte und der elektronischen Strafakte eine prägende Veränderung erfahren. An diesen Veränderungen werden Sie an maßgeblicher Stelle die Gelegenheit haben, an der Gestaltung optimierter Arbeitsprozesse und an der Anpassung erforderlicher Personalentwicklungskonzepte im gesamten Geschäftsbereich mitzuwirken. Die Personalgewinnung und die Steigerung der Effektivität der Strafverfolgung stellen die großen Herausforderungen dar, die Ihre Arbeit bestimmt.
**Die Generalstaatsanwaltschaft Berlin sucht ab sofort, unbefristet, eine/einen**
**Justizdirektorin / Justizdirektor**
**als Abteilungsleiterin / Abteilungsleiter Geschäftsleitung**:
***Kennziffer: GStA 2012 E-5839**:
***Besoldungsgruppe: A15**
***
**Vollzeit, vollzeitnahe Teilzeit**:
**Ihr Arbeitsgebiet umfasst**:
- Abteilungsleitung Geschäftsleitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin. Die Abteilung umfasst ca. 20 Mitarbeitende und ist zuständig für Personal-, Verwaltungs
- und Haushaltsangelegenheiten.
- Leitung und Organisation der Geschäftsstelle der Generalstaatsanwaltschaft Berlin, soweit diese nicht von der jeweiligen Abteilungsleiterin oder dem jeweiligen Abteilungsleiter in der Serviceeinheit wahrgenommen werden, einschließlich eines bedarfsgerechten Personaleinsatzes außerhalb des höheren Dienstes (a. F.).
- Organisationsangelegenheiten und Organisationsentwicklung.
- Grundsatzangelegenheiten in Beförderungs
- und Aufstiegsangelegenheiten außerhalb des höheren Dienstes (a. F.) für den gesamten Geschäftsbereich (Generalstaatsanwaltschaft Berlin, Staatsanwaltschaft Berlin und Amtsanwaltschaft Berlin).
- Grundsatzangelegenheiten der Beamtinnen und Beamten außerhalb des höheren Dienstes (a. F.) des gesamten Geschäftsbereichs inklusive Besoldung, Versorgung und Urlaub, außer Beurteilungswesen.
- Erst
- bzw. Zweitbeurteiler der Beamtinnen und Beamten und der Tarifbeschäftigten der Generalstaatsanwaltschaft Berlin außerhalb des höheren Dienstes (a. F.).
- Grundsatzangelegenheiten und Durchführung von Personalauswahlverfahren für den gesamten Geschäftsbereich.
- Verantwortlicher gemäß - 9 LHO bei der Bewertung von Arbeitsgebieten und Dienstposten.
- Beauftragter für den Personalhaushalt für den gesamten Geschäftsbereich.
- Prozesssachen inkl. Prozessvertretung in arbeitsgerichtlichen Verfahren der 1. Instanz.
Der Abteilungsleiterin/Dem Abteilungsleiter Geschäftsleitung der Generalstaatsanwaltschaft Berlin obliegen zudem Aufgaben aus der Dienstbehördeneigenschaft für den gesamten Geschäftsbereich. Diese Aufgaben umfassen einen erheblichen zeitlichen Anteil der ausgeschriebenen Stelle.
**Sie...**:
- gehören dem Laufbahnzweig des erweiterten Justizdienstes (Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt) oder dem Laufbahnzweig der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger an. Eine Beförderung in das zu besetzende Amt der BesGr. A 15 kann nur über eine Qualifizierung nach - 20b LVO-Just erreicht werden.
- haben langjährige Erfahrungen in der Geschäftsleitung eines Gerichts oder einer Justizbehörde.
- haben die Fähigkeit, Aufgaben und Sachverhalte des Arbeitsgebietes den theoretischen Anforderungen gemäß selbstständig und eigenverantwortlich zu bewältigen einschließlich der zu ihrer Umsetzung erforderlichen Bearbeitungsstandards;
- haben Kenntnisse des Antidiskriminierungsrechts und entsprechender Fördergesetze (AGG, LADG, VV Inklusion behinderter Menschen, PartMigG, LGG, LGBG, UntSexIdGlG etc.);
- haben die Fähigkeit, auch unter schwierigen Bedingungen engagiert zu arbeiten, den Handlungsrahmen auszufüllen und aktiv Wissen und Erfahrungen einzubringen sowie sich auf neue Aufgaben einzustellen und neue Kenntnisse zu erwerben;
- haben die Fähigkeit, zeitnahe und nachvollziehbare Entscheidungen zu treffen und dafür Verantwortung zu übernehmen;
- haben die Fähigkeit, sich personen
- und situationsbezogen auszutauschen;
- haben die Fähigkeit, die Pot