Qualitätsprüfer (Gn)
vor 5 Monaten
Seit über 35 Jahren und als Arbeitgeber von mehr als 4000 Mitarbeitern ist Stegmann bundesweit der verlässliche Partner für ausgezeichnete Facharbeit in Industrie, Logistik und Produktion sowie für kaufmännische Dienstleistungen. Über 1000 Unternehmen in Deutschland zählen zu den Kunden von Stegmann. Sie wollen Teil eines erfolgreichen Teams werden? Steigen Sie bei uns ein
Qualitätsprüfer (gn)
**Aktuell auf Jobsuche?**:
Unser Kunde ist ein renommiertes Unternehmen aus der verarbeitenden Industrie und wir suchen für ihn im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung in **Lüneburg **zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen **Qualitätsprüfer **(gn).
**Unser Angebot an Sie**:
Bei uns erhalten Sie eine fest kalkulierbare Entlohnung gemäß BAP/DGB-Tarifvertrag.
Die sich darüber hinaus ergebenden Zahlungen, wie z.B. Weihnachts
- und Urlaubsgeld, Schicht
- und Branchenzuschläge sind für uns selbstverständlich.
Bei Bedarf erhalten Sie von uns kostenlose Weiterbildungsangebote.
**Das sind Ihre Aufgaben**:
- Qualitätsprüfung der Rohbaugruppen
- Prüfung aller qualitätsrelevanten Parameter
- Bewertung von Schweißarbeiten auf Schweißnahtvorbereitung und ausführung nach Schweißvorgaben
- Durchführung und Auswertung von zerstörungsfreier Schweißnahtprüfung
- Dokumentation der Prüfergebnisse
- Bewertung, Präsentation und Auswertung
- Wartung und Pflege der Betriebsmittel
- Mitarbeit an anderen Tätigkeiten im Bereich Qualitätswesen
**Das bringen Sie mit**:
- Abgeschlossene Berufsausbildung mit Metallhintergrund
- Weiterbildung zum Werkstoffprüfer (gn) für Zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung
- Kenntnisse in der Prüfung der Montage und des Schweißens von Großbaugruppen
- Kenntnisse in der Erarbeitung von Präsentationen
- Sicherer Umgang mit moderner Messtechnik
- Selbstständige und eigenverantwortliche Arbeitsweise
**Interessiert?**:
Der schnellste Weg zu uns führt über den Bewerben-Button
Wir leben Vielfalt und Chancengleichheit und freuen uns deshalb natürlich über Bewerbungen von Menschen mit Behinderung.
Alle personenbezogenen Formulierungen in der Stellenanzeige sind geschlechtsneutral zu betrachten.