Auszubildende Als Straßenwärter in

Vor 4 Tagen


Bedburg, Deutschland Stadt Bedburg Vollzeit

Stellenausschreibung
Die Stadt Bedburg, ca. 25.000 Einwohner und verkehrsgünstig zwischen den Städten Köln, Düsseldorf, Mönchengladbach und Aachen gelegen, kann mehr, will mehr und macht mehr. Wir sind - gelegen im Herzen des Rheinischen Reviers - eine Stadt mit Tradition in Transformation und auf dem Weg, den nächsten Wandel aktiv zu gestalten. Dabei helfen uns Inspiration, Lust auf Veränderung und die besten Köpfe, die bereit sind, mit uns diesen Weg zu gehen. Zum 01.08.2025 suchen wir daher für den städtischen Bauhof zwei
Auszubildende als Straßenwärter*in (m/w/d)
Was macht ein*e Straßenwärter*in?
Die dreijährige Ausbildung erfolgt durch den Städtischen Bauhof, der das Stadtgebiet mit seinen Grünflächen, Straßen und Wegen, Gewässern, Friedhöfen, Spiel
- und Sportplätzen instand hält und sich weiterhin um die Verkehrsbeschilderung, den Winterdienst und den Betrieb der eigenen Werkstatt kümmert.
Während der vielfältigen Ausbildung, die neben praktischen Tätigkeiten auch theoretische Anteile beinhaltet, werden die Auszubildenden auf den breit gefächerten Arbeitsauftrag beim städtischen Bauhof vorbereitet, wozu neben der Ausbildung für eine große Bandbreite an Fahrzeugen und Maschinen (Radlader, Gabelstapler, Motorsäge usw.) auch die Führerscheinklasse C bzw.C1 gehört.
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Du verdienst im 1. Jahr 1218,26 €, im 2. Jahr 1268,20 € und im 3. Jahr 1314,02 €.
**Ausbildungsorte**:

- Praktische Ausbildung: Bauhof der Stadt Bedburg, Wiesenstr. 20, 50181 Bedburg
- überbetriebliche Ausbildung: Ausbildungszentrum der Bauindustie Kerpen, Humboldtstr. 30-36, 50171 Kerpen
- Theoretische Ausbildung: Berufskolleg Ulrepforte, Von Bodelschwingh-Str. 24B, 51061 Köln

**Das bringst Du mit**:

- Du hast mindestens den Hauptschulabschluss Typ A erlangt
- Du magst Technik und hast ein handwerkliches Verständnis
- Du liebst die Arbeit unter freiem Himmel und in der Natur
- Du zeigst Initiative und Engagement
- Du bist zuverlässig, freundlich und teamfähig
- Du suchst einen Beruf, in dem Du körperlich aktiv bist und Dein handwerkliches Geschick unter Beweis stellen kannst

Chancengleichheit, Diversität und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sind Teil der gelebten Personalpolitik unserer Stadtverwaltung. Wir freuen uns daher Ihre Bewerbung, unabhängig Ihres Alters, Ihrer ethnischen, kulturellen und sozialen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder sexuellen Orientierung und Identität bearbeiten zu dürfen. Schwerbehinderte Menschen und Gleichgestellte nach dem SGB IX werden dabei bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Der Stadtverwaltung Bedburg ist die berufliche Gleichstellung von Männern und Frauen wichtig. Daher achten wir darauf, einen ausgewogenen Anteil von weiblichen und männlichen Fachkräften sicherzustellen. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und Frauen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person des Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.
Durch flexible Arbeitsformen verfolgt die Stadt Bedburg das Ziel die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben aktiv zu fördern und den Mitarbeitenden eine bessere Work-Life-Balance zu ermöglichen. Weitere Benefits für Mitarbeiter*innen der Stadt Bedburg finden Sie auf unserer Homepage unter
Hast Du Fragen zur Ausbildung oder zur Bewerbung? Dann wende Dich gerne telefonisch an Frau N. Gronwald 02272 402-408 sowie Frau A. Consagra 02272 402-403.
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf, Schulzeugnis, evtl. Praktikumsnachweise) elektronisch über das Bewerberportal unserer Homepage bis zum 31.01.2025.
Von der Einsendung von Originalunterlagen bitte ich abzusehen, da die Bewerbungen aus organisatorischen und aus Kostengründen nicht zurückgesendet werden. Wird eine Rücksendung der Bewerbungsmappe sowie der Bewerbungsunterlagen gewünscht, ist ein adressierter und frankierter Rückumschlag beizulegen. Ansonsten wird eine datenschutzgerechte Vernichtung der vorgelegten Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens zugesichert.