Straßenverkehrsbehörde; Sachbearbeiter

vor 4 Wochen


Bad Ems, Deutschland Kreisverwaltung Rhein-Lahn Vollzeit

Rhein-Lahn-Kreis - arbeiten auf der Insel

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises beschäftigt rund 550 Mitarbeiter in den verschiedensten Aufgabengebieten. Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich vom Rhein als westliche Grenze zwischen Lahnstein im Norden und Kaub im Süden bis nach Diez im Osten.

Das Kreishaus und damit Ihr möglicher zukünftiger Arbeitsplatz liegt auf einer grünen Insel in der Lahn. Dies bietet bereits den Rahmen für eine angenehme Arbeitsatmosphäre, die durch den kollegialen Umgang untereinander bestätigt wird.

Bei der Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises ist in der Abteilung 3, Sicherheit, Ordnung und Verkehr, Referat 34 (Straßenverkehrsbehörde) eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sachbearbeiter / Sachbearbeiterin (m/w/d) der Straßenverkehrsbehörde

zu besetzen.

**Entgelt / Besoldung**:
EG 9b TVöD VKA bzw.
A 10 LBesG
42.500;
- bis 65.000;
- €/Jahr

**Wochenarbeitszeit**:
39 bzw. 40
Wochenstunden

**Starttermin**:
nächstmöglich

Die mit der Stelle verbundenen Aufgaben werden in vertrauensvoller und guter kollegialer Zusammenarbeit und Rücksprache mit Fachbereichen im eigenen Haus sowie dem Landesbetrieb Mobilität (LBM), den Straßenmeistereien, der Polizei und den Verbandsgemeindeverwaltungen wahrgenommen.
Ebenfalls besteht in der überwiegenden Anzahl der Aufgaben Kontakt mit den Antragsteller*innen sowie den betroffenen Bürger/innen (Anwohner, Bürgermeister/innen etc.). Besondere Vorteile der Stelle sind die guten Möglichkeiten zur eigenverantwortlichen Gestaltung des Arbeitsalltags, die abwechslungsreichen Aufgaben, gute und interessante Zusammenarbeit mit anderen Stellen sowie Bürgern und Bürgerinnen. Die Stelle ermöglicht Außendiensttätigkeiten und Homeoffice-Arbeit.

AUFGABEN
- Genehmigung von und Stellungnahme zu Veranstaltungserlaubnissen
- Erlass von und Stellungnahmen zu verkehrsbehördlichen Anordnungen bei Baustellen und Veranstaltungen
- Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange
- Stellungnahmen zu und Genehmigungen von Groß- und Schwertransporten
- Fahrwegbestimmung von Gefahrguttransporten
- Erteilung von Ausnahmegenehmigungen vom Sonn-, Feiertags
- und Ferienreisefahrverbot
- Erteilung von Ausnahmegenehmigung von Vorschriften der StVO
- Überprüfung von Verkehrszeichen/-einrichtungen sowie Bushaltestellen
- Mitwirkung bei und Durchführung von Verkehrsschauen, Mitwirkung in der Unfallkommission
- Entscheidungen über die Einstufung von Straßen
- Fachaufsicht über die Straßenverkehrsbehörden der Verbandsgemeindeverwaltungen

VORAUSSETZUNGEN
- Beamtin/Beamter mit der Befähigung für das dritte Einstiegsamt oder
- vergleichbare Beschäftigte mit der Berufsbezeichnung Verwaltungswirt/in (zweite Angestelltenprüfung)oder
- Beschäftigte mit erfolgreich abgeschlossener erster Angestelltenprüfung, die zur Fortbildungsqualifizierung bereit sind oder
- Beamtinnen/Beamte des mittleren Dienstes bzw. im zweiten Einstiegsamt mit der Bereitschaft zur Aufstiegsqualifizierung
- Führerschein der Klasse B und die Bereitschaft, den eigenen PKW für Außendiensttätigkeit gegen Fahrtkostenerstattung nach Reisekostenrecht einzusetzen
- Gute Kenntnisse und Fähigkeiten im Umgang mit den gängigen Office-Programmen sowie die Bereitschaft, sich in Fachprogramme einzuarbeiten

ERWARTUNGEN
- ein hohes Maß an Organisations
- und Kommunikationstalent
- gutes strategisches Denkvermögen sowie die Fähigkeit, auch unter Termindruck zuverlässig zu arbeiten
- Fähigkeit zur selbstständigen, eigenverantwortlichen und ziel
- und lösungsorientierten Bearbeitung komplexer Themengebiete
- ein freundliches und sicheres Auftreten in Verbindung mit Durchsetzungsfähigkeit und Team
- und Kundenorientierung und Verhandlungsgeschick sowie
- gute örtliche Kenntnisse im Rhein-Lahn-Kreis.

Bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung werden Frauen nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes und schwerbehinderte Menschen nach Maßgabe des - 2 SGB IX bevorzugt berücksichtigt.

Die Stelle ist grundsätzlich in Vollzeit zu besetzen. Im Wege des Job-Sharings besteht auch die Möglichkeit, die Stelle durch Teilzeitkräfte zu besetzen. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass der Arbeitsplatz ganztägig durch eine Teilzeitkraft besetzt sein muss und alle Tätigkeiten in enger Kooperation zu erledigen sind, was ein hohes Maß an Verantwortung und Einsatzbereitschaft erfordert. Gehen entsprechende Bewerbungen ein, wird nach dem Prinzip der Bestenauslese geprüft, ob den Teilzeitwünschen im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten (insbesondere Anforderun¬gen des Dienstpostens, gewünschte Gestaltung der Teilzeit) entsprochen werden kann. Entsprechende Vorstellungen zur Aufteilung der Arbeitszeit geben Sie bitte in der Bewerbung an.

Wenn Sie die Kreisverwaltung Rhein-Lahn durch Ihre Mitarbeit unterstützen wollen, freuen wir uns auf Ihre aussagekräftige Bewerbung bis zum 02.07.2023.

Für Fragen steht Ihnen Herr Alexander Dahm unter der Telefonnummer: 0