Dez. 26 „luftfahrtunternehmen“

vor 2 Monaten


Düsseldorf, Deutschland Bezirksregierung Düsseldorf Vollzeit

Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt

**einen Mitarbeitenden (m/w/d) für die technische Sachbearbeitung**:
des Dezernates 26 - Luftverkehr
- im Aufgabenbereich

„Genehmigung von und Aufsicht über Luftfahrtunternehmen“

**ÜBER UNS**:
Mit einer Fläche von 5.300 km² und etwa 5,2 Millionen Einwohnern ist der Regierungsbezirk Düsseldorf der dichtest besiedelte und einwohnerstärkste Bezirk in Deutschland. In diesem besonderen Umfeld nimmt die Bezirksregierung Düsseldorf seit über 200 Jahren als staatliche Mittelbehörde und allgemeine Vertretung der Landesregierung im Bezirk Aufgaben fast aller Landesministerien wahr. Mehr als 2000 Mitarbeitende beschäftigen sich mit den unterschiedlichsten Themenbereichen vom Umwelt
- und Arbeitsschutz über Schule, regionale Entwicklung, Verkehr, Gesundheit und Soziales bis zur Gefahrenabwehr.

Das Dezernat 26 der Bezirksregierung Düsseldorf ist als Landesluftfahrtbehörde in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln für eine Vielzahl von Aufgaben im Zusammenhang mit dem Luftverkehr zuständig:
So vor allem für die Genehmigung von Flugplätzen (internationale Flughäfen bis Modellfluggelände) sowie die Aufsicht über Flugbetrieb. Außerdem müssen Starts und Landungen außerhalb zugelassener Flugplätze hier beantragt werden. Die Luftaufsicht im Sinne von Gefahrenabwehr wird durch Sachbearbeiter für Luftaufsicht an den größeren Flugplätzen und Flughäfen vor Ort sowie im Übrigen von der überörtlichen Luftaufsicht wahrgenommen. Auch der Fluglärmbeschwerden für die Flughäfen und Flugplätze in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf nehmen wir uns an.

Als Luftsicherheitsbehörde für den Flughafen Niederrhein und den Verkehrslandeplatz Mönchengladbach sorgen wir für die Sicherheit der Passagiere und Mitarbeiter an den Flughäfen.

Dem gleichen Ziel dienen die Zuverlässigkeitsüberprüfungen von Personen, die in Sicherheitsbereichen von Flugplätzen arbeiten

Außerdem werden im Dezernat 26 die Lizenzen der Privatpiloten verwaltet sowie die Aufsicht über Flugschulen geführt und theoretische und praktische Prüfungen von Luftfahrtpersonal abgenommen.

**IHRE ZUKÜNFTIGEN AUFGABEN**:

- Entscheidungen über Genehmigung von Luftfahrtunternehmen sowie Betreiber gemäß Deklaration
- Beratung von Existenzgründern
- Genehmigung von Luftfahrtunternehmen sowie Erteilung von Air-Operator-Zertifikaten (AOC)
- Entgegennahme von Deklarationen im spezialisierten Flugbetrieb (SPO)
- Genehmigung von spezialisiertem Flugbetrieb mit hohem Risiko (High-Risk-SPO)
- Erteilung von Erlaubnissen/Genehmigungen sowie Koordination bei grenzüberschreitendem spezialisierten Flugbetrieb (SPO)
- Prüfung und Genehmigung von Betriebshandbüchern
- Prüfung von Instandhaltungssystemen und Instandhaltungsprogrammen
- Aufsicht über Luftfahrtunternehmen sowie Betreibern gemäß Deklaration
- Fortlaufende Beobachtung des Flugbetriebes vor Ort (Außentermine)
- Durchführung von Betriebsprüfungen (Audits, Visits, Inspektionen)
- Überprüfung des technischen Zustandes von Luftfahrzeugen auf Basis vorgelegter Instandhaltungsaufzeichnungen sowie durch eigene Feststellungen
- Bewertung und Zustimmung zu "Corrective-Action-Plänen"
- Entscheidung über den Widerruf von Genehmigungen für Luftfahrtunternehmen oder deklarierte Betreiber oder über das Aussprechen von Ruhensverfügungen
- Anerkennung und Bestallung sowie deren Widerruf von SachverständigenBeteiligung bei Unfällen und/oder Störungen im Luftverkehr

Der Dienstort ist Düsseldorf.

**IHR PROFIL**:
**Das sollten Sie auf fachlicher Ebene mitbringen**
- Vorzugsweise FH-Studium mit luftfahrtspezifischer technischer Ausrichtung oder umfassende, mindestens 6 Jahre berufliche oder nebenberufliche nachgewiesene Erfahrungen
- in vergleichbaren Aufsichtstätigkeiten in der Luftfahrt,
- oder in der staatlichen Luftfahrtverwaltung,
- oder als verantwortliche Person (Nominated person/postholder) innerhalb einer Luftfahrtorganisation (vorzugsweise in einem genehmigten Luftfahrtunternehmen),oder als Fluggerätemechaniker (CS und/oder ARS) innerhalb einer Luftfahrzeuginstandhaltungsorganisation.
- Besitz oder der ehemalige Besitz einer Flugbesatzungslizenz (Teil-FCL-Lizenz), die den Anforderungen von Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 entspricht und ggfs. weitere Lizenzen und Berechtigungen oder vergleichbar.
- Wünschenswert ist der Besitz oder der ehemalige Besitz einer Berufspilotenlizenz (CPL/A bzw. CPL/H) und/oder einer Ballonfahrerlizenz (Part-BFCL).
- Sofern der Besitz oder der ehemalige Besitz einer Flugbesatzungslizenz nicht nachgewiesen werden kann, sind Fähigkeiten und Erfahrungen durch Tätigkeiten mit mindestens sechsjähriger Luftfahrt-Berufserfahrung an verantwortlicher Stelle, z. B. im Bereich Flugbetrieb, Luftfahrzeuginstandhaltung, Qualitätsmanagement, Sicherheitsmanagement, Flugausbildung, Flugsicherheit nachzuweisen.
- Besitz eines gültigen Flugfunkzeugnis BZF I oder AZF zur Durchführung de