Integrationsbeauftragte/r Bei Der

vor 5 Monaten


Kleve, Deutschland Justizvollzugsanstalt Kleve Vollzeit

Justizvollzugsanstalt Kleve

Stellenbeschreibung und Anforderungsprofil zur Ausschreibung

einer Stelle einer Integrationsbeauftragten/eines Integrationsbeauftragten bei der Justizvollzugsanstalt Kleve

Beschreibung der Behörde

Die Justizvollzugsanstalt Kleve ist eine Einrichtung des geschlossenen Männervollzuges des Landes Nordrhein-Westfalen. Es besteht im Einzelnen folgende Zuständigkeit:
Freiheitsstrafe (Erstvollzug) bis einschließlich 36 Monate
Freiheitsstrafe (Regelvollzug) bis einschließlich 18 Monate
Freiheitsstrafe (übrige Verurteilte) von mehr als 36 Monaten bis einschl. 48 Monate
Strafarrest
Untersuchungshaft, Auslieferungs
- und Durchlieferungshaft sowie Zivilhaft an Erwachsenen

Die Anstalt verfügt über eine Belegungsfähigkeit von 234 Haftplätzen.

Stellenbeschreibung

Zu besetzen ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Vollzeitstelle einer Integrationsbeauftragten / eines Integrationsbeauftragten. Die beamtete Stelle ist der Besoldungsgruppe A 9 zugeordnet. Alternativ kann die Stelle durch eine/n Beschäftigte/n besetzt werden. Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe S 15 TV-L. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt als beamtete Kraft 41 Stunden und im Beschäftigtenverhältnis 39 Stunden und 50 Minuten.

Die Stelle kann auch mit mehreren Teilzeitkräften besetzt werden.

Die Justizvollzugsanstalt Kleve als moderner Arbeitgeber bietet unterschiedliche Home-Office-Möglichkeiten und eine flexible Arbeitszeit an.

Aufgaben und Tätigkeiten

Der Aufgabenbereich richtet sich nach den Richtlinien für die Integrationsbeauftragten in den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 08.06.2018; 4453 - IV. 12) sowie der Richtlinien für die Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter sowie für die Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen bei den Justizvollzugsanstalten des Landes Nordrhein-Westfalen (AV des JM vom12.06.2009 (2424 - IV 2)

Die Integrationsbeauftragten fördern die Integration ausländischer Inhaftierter und tragen damit zur Stärkung eines sicheren Strafvollzuges bei. Die Unterstützungsmaßnahmen zielen zum einen darauf hin, die Integration der Gefangenen in den Haftalltag zu verbessern und damit ein spannungsfreies Zusammenleben zu fördern. Zudem verfolgen sie das Ziel, die Integration der Gefangenen in die Gesellschaft nach ihrer Entlassung aus dem Justizvollzug zu erleichtern.

Darüber hinaus umfasst der Aufgabenbereich für die in der JVA Kleve befindlichen ausländischen Gefangenen und Migranten:

- Allgemeine soziale Hilfen
- Mitwirkung bei Erstellung und Fortschreibung von Vollzugsplänen
- Mitwirkung bei Berichten u. Stellungnahmen gem. -- 57, 68 StGB, Gnadensachen u.a.
- Mitwirkung bei Entlassungsvorbereitungen
- Anleitung von Praktikantinnen und Praktikanten sowie Auszubildenden
- Teilnahme an Dienstbesprechungen und Konferenzen
- Besondere Aufgaben auf Anweisung des Anstaltsleiters

IV. Anforderungsprofil

1. Fachkompetenz
- staatlich anerkannte Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin bzw. Sozialarbeiter/Sozialpädagoge
- Erfahrungen in der Arbeit mit Flüchtlingen und/ oder Migranten
- Kenntnisse und Qualifikation auf dem Gebiet der Methoden der Sozialarbeit/ Sozialpädagogik und in der psychosozialen Diagnostik
- Kenntnisse im Ausländerrecht
- Arbeitsfeld
- und fachspezifische Rechtskenntnisse
- sozialpsychologische Kenntnisse
- Kenntnisse über sozialpolitische Zusammenhänge und deren Auswirkungen auf den Justizvollzug
- Kenntnisse über die Entwicklungen und Strömungen in den Studiengängen der Sozialarbeit/Sozialpädagogik
- Kenntnisse auf dem Gebiet von Schwerpunkttätigkeiten
- Bereitschaft zum Erwerb von Kenntnissen in moderner und justizeigener Informationstechnik (u.a. BASIS-Web, SoPart)
- Kenntnisse Übergangsmanagement

Persönliche und soziale Kompetenz
- Kommunikations-, Kooperations
- und Konfliktfähigkeit
- Emotionale Stabilität und Belastbarkeit
- Verantwortungsbewusstsein und Verlässlichkeit
- hohe Einsatzbereitschaft
- Fähigkeit zum gezielten Zeitmanagement
- Bereitschaft zur interdisziplinären Zusammenarbeit
- situations
- und problemangemessenes Verhalten zwischen Nähe und Distanz im sozialen Kontakt
- Bereitschaft zur Weiterbildung und Supervision
- Entscheidungsstärke, Durchsetzungsfähigkeit und Selbstvertrauen
- Mitwirkung bei der Schaffung einer von Wertschätzung und Sachlichkeit geprägten Umgangskultur
- Loyalität gegenüber Dienst
- und Fachvorgesetzten
- Interkulturelles Verständnis

Bewerbung

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbe