Sachbearbeitung Straßenverkehrsanordnungsbehörde
vor 2 Monaten
**STADT HERZOGENRATH**:
Bei der Stadt Herzogenrath ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als
**Sachbearbeitung Straßenverkehrsanordnungsbehörde (m/w/d)**:
zu besetzen.
Die Stelle ist im Amt 66.2 - Tiefbau/ Verkehr - angesiedelt. Die Besetzung der Stelle in Teilzeit ist grds. möglich und wird auf Wunsch geprüft.
**Ihre wesentlichen Aufgaben**:
- Sachbearbeitung der allgemeinen Verkehrsangelegenheiten (motorisierter Individualverkehr, Verkehrsmittel des Umweltverbundes, Fuß-Rad-ÖPNV, SPNV)
- Sachbearbeitung in der Verkehrssicherung (Unfallkommission, Verkehrsschauen, Verkehrstermine, Schulwegsicherung, Lichtzeichenanlage u.v.a.)
- Sachbearbeitung in der Verkehrslenkung, Verkehrsregelung, Wegweisung, Verkehrszeichen, Fahrbahnmarkierung sowie Wirtschaftlichkeitsüberlegungen im Sachgebiet Verkehr
- Zusammenarbeit mit den Straßenbaulastträgern, Polizeidirektionen, etc.
- Schriftführung Fachausschuss für Mobilität und Tiefbau
- Mitwirkung bei Bewirtschaftung des Budgets inkl. Rechnungskontrolle des SachgebietesBearbeitung von Widersprüchen und Bürgeranträgen
**Ihre Qualifikationen**:
- Erfolgreicher Bachelorabschluss Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) oder Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (Bachelor of Arts) zur Befähigung für die Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt (ehemals geh. Dienst) _oder _
- Erfolgreich abgeschlossener Verwaltungslehrgang II (vormals Angestelltenlehrgang) _oder _
- Abgeschlossener Verwaltungslehrgang I mit mehrjähriger Berufserfahrung und der Bereitschaft, den Verwaltungslehrgang II zu absolvieren, wobei hier eine derzeitige Teilnahme am Verwaltungslehrgang II von Vorteil ist
- Fahrerlaubnis Klasse B
- Erfahrungen in den o.g. Aufgabengebieten bzw. Kenntnisse im Rechtsgebiet sind von Vorteil
- Darüber hinaus sind grundlegende und anwendungssichere Kenntnisse in der StVO, VwV-StVO, StVG, BKatV, OWiG, etc. wünschenswert
- Loyalität, Verantwortungsbewusstsein und Zuverlässigkeit
- Fähigkeit zum selbständigen, strukturierten und eigenverantwortlichen Handeln, die durch vorausschauendes Denken und Flexibilität geprägt wird
- Ausgeprägte Team
- und Sozialkompetenz, Konfliktfähigkeit sowie Durchsetzungsvermögen
- Gute Kenntnisse im Umgang mit den gängigen PC-Anwendungen (MS-Office)
- Ausgeprägte Kommunikationskompetenz sowie serviceorientiertes Dienstleistungsverständnis und selbstbewusstes Auftreten
- Gutes schriftliches und mündliches AusdrucksvermögenBereitschaft zur gelegentlichen Aufgabenwahrnehmung außerhalb der Rahmenarbeitszeit
**Wir bieten Ihnen**
- Die Möglichkeit, die Stadt Herzogenrath an bedeutender Stelle mitzugestalten und in einem engagierten Team zu arbeiten
- Ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet
- Weiterbildungs
- und Qualifizierungsmöglichkeiten
- Entwicklungschancen
- Eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9b nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) bzw. eine Besoldung nach Besoldungsgruppe A 10 Landesbesoldungsgesetz NRW (LBesG NRW)
- Vermögenswirksame Leistungen
- Flexible Arbeitszeiten mit familienfreundlichen Teilzeitmöglichkeiten
- Eine gute Anbindung an Bus und Bahn
- Ein gefördertes Deutschland-Ticket
- Kostenfreie Parkmöglichkeiten am ArbeitsortFahrradleasing (für Tarifbeschäftigte)
Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der Abteilungsleiter Herr Hepp, A 66.2 - Tiefbau und Verkehr -, (02406/83-6136) und in arbeits
- bzw. dienstrechtlichen Angelegenheiten Frau Oidtmann, A 10.3 - Personalwesen -, (02406/83-224).
Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte **bis zum 20.10.2024**
vorzugsweise online über
oder alternativ auf dem Postweg an:
Stadt Herzogenrath
A 10 - Haupt
- und Personalamt
- Abt. 10.3 - Personalwesen
Rathausplatz 1
52134 Herzogenrath
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.
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