Tenure-track-nachwuchsprofessur (Promotionstrack)
vor 7 Monaten
In der Fakultät Soziales und Gesundheit der Hochschule für angewandte Wissenschaften Kempten ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt
eine Tenure-Track-Nachwuchsprofessur (Promotionstrack) (w/m/d)
**der BesGr. W 1 BayBesG für folgendes Lehrgebiet zu besetzen**:
Professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit
Sie verantworten die anwendungsbezogene Lehre im Bereich Professionalisierung, Projektmanagement und Praxisvorbereitung, Praxis
- und Projektbegleitung sowie Berufseinstieg in den Studiengängen der Sozialen Arbeit. Das Lehrgebiet umfasst Themen zum Professionsverständnis, zu anwendungs
- und forschungsbezogenen Fragen des professionellen Handelns sowie zum professionellen Einsatz der eigenen Person.
Zu den Aufgaben zählen überdies die Mitwirkung beim Aufbau eines Praxisreferats für den Studiengang Soziale Arbeit, die Begleitung der Praxisphasen sowie die Weiterentwicklung des Theorie-Praxis-Transfers zwischen Hochschule und Praxispartnern. Hierfür verfügen Sie über einen Hochschulabschluss in Sozialer Arbeit (Sozialarbeit / Sozialpädagogik) einschließlich staatlicher Anerkennung, mehrjährige sozialpädagogische Berufspraxis, möglichst in verschiedenen Arbeitsfeldern der Sozialen Arbeit, sowie hochschulische Lehrerfahrung in der Sozialen Arbeit, insbesondere in Praxisbegleitung und Projektmanagement. Erfahrung in der Lehre zum Professionsverständnis der Sozialen Arbeit ist wünschenswert. Im besten Fall bringen Sie eine Qualifikation im Bereich Beratung / Supervision mit, um in der Theorie-Praxis-Transition beraterische Anteile sowohl in der Begleitung von Studierenden als auch von Praxispartnern anwenden zu können.
Im Rahmen einer Nachwuchsprofessur an Hochschulen für angewandte Wissenschaften können geeignete Personen eine ihnen noch fehlende Einstellungsvoraussetzung für eine Professur erwerben (Art. 64 Abs. 1 Satz 1 BayHIG). Bei der hier ausgeschriebenen Nachwuchsprofessur besteht die Möglichkeit, die fehlende Promotion als Nachweis der besonderen Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit nachzuholen (Promotionstrack). Das Lehrdeputat von Nachwuchsprofessuren beträgt 6 bis 9 Lehrveranstaltungsstunden je Semester (- 4 Abs. 1 Nr. 2 AVBayHIG). Bei einer Tenure-Track-Professur ist nach positiver Evaluation und Erfüllung aller Einstellungsvoraussetzungen vorgesehen, das Dienst
- oder Arbeitsverhältnis in Form eines Berufungsverfahrens auf eine W2-Professur ohne Ausschreibung zu entfristen (Art. 58 Abs. 4 BayHIG).
Zu den Dienstaufgaben der Nachwuchsprofessur zählt somit insbesondere die anwendungsbezogene Forschung im Rahmen eines Promotionsvorhabens, das einen thematischen Bezug zum Lehrgebiet aufweisen sollte, sich aber jedenfalls im Bereich der Sozialen Arbeit bewegen muss. Bitte reichen Sie mit Ihrer Bewerbung ein Exposé sowie einen Zeitplan Ihres Promotionsvorhabens ein. Sollten Sie bereits ein Promotionsvorhaben begonnen oder eine Betreuungszusage erhalten haben, reichen Sie bitte auch entsprechende Nachweise über die Betreuung bzw. den Stand des Promotionsvorhabens ein.
Die Hochschule Kempten stellt sich den aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen. Sie bietet daher innovative Studiengänge im Sozial
- und Gesundheitsbereich an und betreibt Forschungseinrichtungen an den Schnittstellen zwischen aktuellen gesundheitlichen und sozialen Fragestellungen, Technik und Informatik sowie Betriebswirtschaftslehre. Wir freuen uns auf Sie, wenn Sie sich mit unseren Studiengängen und Forschungseinrichtungen identifizieren und bei deren kreativer Weiterentwicklung mitwirken. Die Bereitschaft, in verschiedenen Studiengängen Aufgaben zu übernehmen, setzen wir voraus. Zur Unterstützung unserer Internationalisierungsbestrebungen freuen wir uns über Bewerbungen von Personen, die bereit sind, auch auf Englisch zu lehren. Neben Lehre und Forschung wirken Sie auch in der akademischen Selbstverwaltung der Hochschule mit, die wir als Chance verstehen.
**Einstellungsvoraussetzungen (gem Art. 57 Abs. 3 BayHIG)**:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (s.o.);
- pädagogische Eignung;
- besondere Leistungen bei der Anwendung oder Entwicklung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden in einer mindestens fünfjährigen beruflichen Praxis, die nach Abschluss des Hochschulstudiums erworben sein muss und von der mindestens drei Jahre außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübt worden sein müssen; der Nachweis der außerhalb des Hochschulbereichs ausgeübten beruflichen Praxis kann in besonderen Fällen dadurch erfolgen, dass über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren ein erheblicher Teil der beruflichen Tätigkeit in Kooperation zwischen Hochschule und außerschulischer beruflicher Praxis erbracht wurde.
Bei ausländischen Hochschulabschlüssen ist zur Beurteilung der Einstellungsvoraussetzungen zwingend eine Zeugnisbewertung der ZAB vorzulegen ().
Nachwuchsprofessuren können für eine Dauer von mindestens drei und höchstens sechs Jahren im Beamtenverhältnis auf Zeit oder im privat