Sachbearbeitung Gebührenveranlagung
vor 3 Monaten
**Sachbearbeitung Gebührenveranlagung Straßenreinigung und Widerspruchssachbearbeitung**:
Düsseldorf
**BesGr A 9 + Z LBesO (Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt)**
**beziehungsweise BesGr A 10 LBesO oder EG 9c TVöD**
**für das Amt für Umwelt
- und Verbraucherschutz**
- Zum 01. Januar 2025 wurden die Leistungen der Abfallentsorgung und Straßenreinigung für die Landeshauptstadt Düsseldorf neu vergeben.
- In Folge der neuen vertraglichen Vereinbarungen mit der AWISTA (Abfallwirtschaft und Stadtreinigung) und Kommunal übernimmt die Stadt ab diesem Zeitpunkt wieder die Bescheiderstellung für die Abfallentsorgung und Straßenreinigung.
- Die unbefristete Vollzeitstelle befindet sich im Sachgebiet „Kundenservice, Satzungsangelegenheiten“ der Abteilung „Kommunale Abfallwirtschaft“ und dort im neuen Team „Gebührenveranlagung und Kundenservice“.
- Das aus insgesamt 10 Mitarbeiter*innen bestehende Team kümmert sich ab 01. Januar 2025 um den Erlass der rund 80.000 Gebührenbescheide für die Abfallentsorgungs
- und Straßenreinigungsgebühren sowie die Erfassung der Vielzahl an unterjährigen Änderungen (zum Beispiel aufgrund von Grundstücksveräußerungen). Zu den Aufgaben des Teams gehört dabei auch der Kontakt mit den Gebührenpflichtigen (Grundstückseigentümer*innen, Hausverwaltungen, Unternehmen), sowie die Entgegennahme und Weiterbearbeitung von Reklamationen und Beschwerden zu Leistungen der AWISTA Kommunal oder generell im Themenfeld „Stadtsauberkeit“.
- Die ausgeschriebene Stelle ist ab dem 01. Juli 2024 besetzbar um eine Einarbeitung in das Aufgabengebiet und die zugehörigen Arbeitsprozesse sowie die Veranlagungssoftware zu ermöglichen.
- Mobiles Arbeiten ist in nach einer gewissen Einarbeitungsphase im begrenztem Maße möglich.
**Ihre Aufgaben**:
- Sicherstellung der satzungsgemäßen Gebührenveranlagung, insbesondere von Straßenreinigungsgebühren (unter anderem Prüfung der Veranlagung auf Grundlage der entsprechenden Satzungsvorgaben, Fertigung von Veranlagungsplänen, Erfassung in der entsprechenden Veranlagungssoftware.)
- Mitarbeit bei der Pflege des Straßenreinigungsverzeichnisses, Prüfung der Einstufung von (zum Beispiel neu gewidmeten) Straßen in Reinigungsklassen, Koordination von Außendienstkontrollen
- Bearbeitung von Widersprüchen (zum Beispiel gegen Gebührenbescheide oder Anträge auf Erstattung von Gebühren)
- Beratung und Auskunftserteilung gegenüber den Gebührenpflichtigen bei Fragen zur konkreten Veranlagung beziehungsweise zum Gebührenbescheid
- Bearbeitung von Beschwerden und Anfragen zu Leistungen der AWISTA Kommunal, insbesondere zur Qualität der Straßenreinigung.
**Ihr Profil**:
- Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes beziehungsweise Verwaltungsfachwirt*in
- **oder**
- Sie verfügen über einen Bachelorabschluss mit einem für die Tätigkeit förderlichen Schwerpunkt
- Initiative, Belastbarkeit, Kommunikations
- und Teamfähigkeit sowie Flexibilität
- Fähigkeit zu präzisem, selbständigem und strukturiertem Arbeiten
- Kenntnisse im Kommunalabgaben
- und Gebührenrecht beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
- gute Kenntnisse in der Standardsoftware (MS Office) sowie die Bereitschaft, sich in die fachspezifischen Softwareprodukte (zum Beispiel SAP IS-Waste der AWISTA Kommunal und städtische SAP inklusive Kommunalmaster Steuern und Abgaben) einzuarbeiten
- freundliches und sicheres Auftreten sowie gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit
- Interesse die Weiterentwicklung des neuen Aufgabenbereiches zu unterstützen.
- Zum Auswahlverfahren können auch leistungsfähige Personen, die lediglich die Erste Verwaltungsprüfung abgelegt haben, Verwaltungsfachangestellte sind oder die Laufbahnbefähigung für die Laufbahngruppe 1, 2. Einstiegsamt besitzen, zugelassen werden.
**Was Sie sonst noch wissen sollten**:
- Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.
- Wir leben Vielfalt - Wir freuen uns über Bewerbungen von Frauen und bevorzugen Frauen nach Maßgabe des LGG NRW in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind. Bewerbungen schwerbehinderter Menschen sowie gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des - 2 SGB IX sind erwünscht.
- Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich.
- Für Beamt*innen der Laufbahngruppe 1 kommt die Zahlung einer Amtszulage in Höhe des in der Landesbesoldungsordnung festgelegten Betrags in Betracht. Da es für die Anzahl der mit dieser Zulage ausgestatteten Stellen eine im Landesbesoldungsgesetz geregelte Höchstgrenze gibt, ist die Gewährung der Amtszulage ggf. nicht zeitgleich mit dem Erreichen der persönlichen Beförderungsvoraussetzungen möglich.
- Für tariflich Beschäftigte mit Erster Ve
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