Heilpädagogisch-orientierte Tagesgruppe Einen

vor 3 Wochen


Auerbach, Deutschland ASB Kreisverband Vogtland e.V. Vollzeit

Für unsere Heilpädagogisch-orientierte Tagesgruppe, Andreas-Schubert-Str. 19,
08209 Auerbach mit 10 Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von 6 - 15 Jahren suchen wir

ab sofort**
Verstärkung in Teilzeit (30 Stunden/Woche)
befristet für 2 Jahre mit der Aussicht auf Übernahme

als

**Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)
**Zu Ihren Aufgaben gehören u.a.**:

- Ambulante Erziehungshilfe auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder
- und

Jugendhilfegesetzes nach - 32 und - 35a SGB VIII
- Intensive Betreuung und Begleitung von Klienten
- Unterstützung und Klärung in schulischen Angelegenheiten
- Lösungsorientiertes Arbeiten, Konfliktmanagement, Koordination und Beantragung

sozialer Leistungen***

**Voraussetzung**:

- Erfolgreicher Abschluss als staatlich anerkannter Erzieher (m/w/d)
- Wertschätzende Haltung gegenüber den Klienten
- Selbstständige Arbeitsweise
- Kenntnisse in Word und Excel
- Führerscheinklasse B

**Wir bieten**:

- Vergütung in Anlehnung TVÖD/SuE, S8a
- Jahressonderzahlung
- 28 Tage Urlaub (nach Betriebszugehörigkeit steigend bis auf 30 Tage)
- Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge
- Betriebliches Gesundheitsmanagement/Bikeleasing
- Aufladung der Ticket Plus Card bei diversen Anlässen
- Fort
- und Weiterbildungen/Supervision
- Flexible Arbeitszeiten

**Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte an:
Arbeiter-Samariter-Bund, Kreisverband Vogtland e.V.
z. Hd. der Geschäftsführerin, Frau Diana Mattes

Andreas-Schubert-Str. 19, 08209 Auerbach

Telefon: 03744/212376



  • Auerbach, Deutschland ASB Kreisverband Vogtland e.V. Vollzeit

    Wir suchen für unsere Heilpädagogisch-orientierte Tagesgruppe in 08209 Auerbach, Andreas-Schubert-Str. 19 ab **01.01.2023** Verstärkung in Teilzeit (mindestens 30 Stunden/Woche) als **Staatlich anerkannten Erzieher (m/w/d)** **IHRE AUFGABEN: ** Ambulante Erziehungshilfe auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder - und Jugendhilfegesetzes nach - 32 und...