Bürosachbearbeiterinnen Und Bürosachbearbeiter

vor 2 Wochen


Borna, Deutschland Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Borna Vollzeit

Ihre Aufgaben

Zum 1. Januar 2023 trat das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) in Kraft. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Hierdurch werden zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen. Das BAFA wird als durchführende Behörde vielfältige Prüf
- und Kontrollaufgaben wahrnehmen.

Die Prüfungs
- und Kontrollaufgaben umfassen im Wesentlichen nachfolgende Bereiche:
**1. Überprüfung der Berichtspflicht**: Erfasste Unternehmen müssen über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten Bericht erstatten und diese Berichte dem BAFA übermitteln. Dies dient der Transparenz und bietet die Grundlage für die behördliche Kontrolle. Konkret berichten Unternehmen, welche Risiken sie identifiziert haben, wie sie ihnen begegnen und ob die Maßnahmen wirksam waren.

2. Kontrollen in Unternehmen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes: die Behörde wählt das betreffende Unternehmen mit Blick auf seine Risikodisposition aus und überprüft die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Das LkSG überträgt dem BAFA umfassende Betretensrechte. Kontrollen können ab 1. Januar 2023 in Unternehmen erfolgen, die unter den Anwendungsbereich fallen. Ab dann müssen diese Unternehmen die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nachweisen können.

**3. Individuelle Kontrolle auf Antrag**: Antragsberechtigt sind Personen, die eine (mögliche) Verletzung ihrer Rechte durch einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht substantiiert geltend machen.

In der Bürosachbearbeitung liegt ein Schwerpunkt Ihrer Tätigkeit in der formellen Berichtsprüfung in einem unserer Prüfreferate. Sie überwachen den rechtzeitigen Eingang der Unternehmensberichte und prüfen eingegangene Berichte auf Vollständigkeit und Plausibilität. Im Rahmen von Internetrecherchen prüfen Sie zudem, ob Unternehmen ihre Grundsatzerklärung entsprechend der gesetzlichen Vorgaben veröffentlicht haben.

Ferner sind Sie für die Büroorganisation verantwortlich, d. h. Sie koordinieren u. a. Termine, bereiten Unterlagen für Vorgesetzte vor und protokollieren Gespräche. Darüber hinaus unterstützen Sie den Fachbereich in seiner Außenwirkung, hierzu zählt z. B. die Mitwirkung bei der Gestaltung des Internetauftritts, das Erstellen von Präsentationen sowie die Beantwortung von externen Mailanfragen.

Unsere Anforderungen

Sie verfügen über eine abgeschlossene Berufsausbildung.

Berufliche Erfahrungen auf dem Gebiet der öffentlichen Verwaltung sind wünschenswert, jedoch nicht zwingend.

Ein versierter Umgang mit üblichen Datenverarbeitungsprogrammen wird vorausgesetzt. Gute Kenntnisse der englischen Sprache sind von Vorteil. Ferner ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen notwendig, soweit diese im Einzelfall anfallen.

Sie zeichnen sich durch ein freundliches und serviceorientiertes Auftreten aus und bringen eine hohe Lernbereitschaft sowie Belastbarkeit mit. Darüber hinaus verfügen Sie über eine sorgfältige und gewissenhafte als auch teamorientierte Arbeitsweise. Ferner bringen Sie ein gutes organisatorisches Talent mit.

Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Teil des BAFA Teams.

Einstellungsvoraussetzung ist die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG).

Unsere Leistungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfsorientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub, Homeoffice nach Beendigung der Probezeit, Funktionszeiten, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge). Des Weiteren bietet das BAFA einen Arbeitgeberzuschuss für den Personennahverkehr (Jobticket) und bis zu 60 % Homeoffice.

Die Bezahlung erfolgt nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach der Entgeltgruppe 6 TVöD.

Die jeweilige Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen mehrerer unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse.

Die individuellen Beschäftigungsbedingungen erörtern wir mit Ihnen gemeinsam im Vorstellungsgespräch.

Eine familienorientierte modifizierte Arbeitszeit bzw. Besetzung mit Teilzeitkräften ist grundsätzlich möglich.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert d