Auszubildende/n Fachinformatiker/in Der

vor 1 Woche


Straelen, Deutschland Stadt Straelen Vollzeit

Sie beenden im Sommer 2024 Ihre Schullaufbahn mit mindestens Fachoberschulreife und suchen einen Ausbildungsplatz?

Sie wollen sich in dem vielfältigen Aufgabengebiet unserer Stadtverwaltung für das Gemeinwesen einsetzen?

Dann wird Sie das Angebot der Stadt Straelen sicherlich interessieren

Wir suchen zum 1. August 2024 eine Auszubildende/einen Auszubildenden für den Beruf

**Fachinformatiker/in der Fachrichtung Systemintegration (m/w/d) **.

Die wichtigsten Fakten zu Ihrer Ausbildung bei der Stadt Straelen:

- Eine Ausbildung setzt mindestens die Fachoberschulreife voraus. Sie sollten zudem großes Interesse für die Informationstechnik mitbringen, Ihre Stärken im logischen Denken sehen und Spaß an Mathematik und Naturwissenschaften haben.
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
- Ihre Ausbildung erfolgt dual bei der Stadt Straelen und der Berufsschule.

Fachinformatiker/-innen sind wahre Alleskönner: Sie haben ein kaufmännisches Verständnis und beherrschen die Technik. Sie sind dabei, wenn IT-Lösungen geplant und umgesetzt werden. Darüber hinaus müssen Fachinformatiker/-innen kreativ sein, um individuelle Lösungen, die den Bedürfnissen der Anwender entsprechen, zu entwickeln.

Gute Gründe für die Ausbildung bei der Stadt Straelen:

- Die Ausbildungsvergütung beträgt ab dem 01.03.2024

im 1. Ausbildungsjahr 1.218,26 €,

im 2. Ausbildungsjahr 1.268,20 € und

im 3. Ausbildungsjahr 1.314,02 €.
- Ausbildung an einem mit neuester Technik ausgestatteten Arbeitsplatz.
- Individuelle Betreuung durch erfahrene Kollegen in der IT-Abteilung.
- Wir bauen auf unsere Nachwuchskräfte Daher wird nach Abschluss der Ausbildung eine Weiterbeschäftigung bei der Stadt Straelen angestrebt.

Die Stadt Straelen fördert die berufliche Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Sie strebt an, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßt daher Bewerbungen aller Geschlechter, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW.

Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des SGB IX.

Noch unsicher? Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Herr Marcel Gubbels (Tel.: 02834/702-221) und Herr Benjamin Reichert (Tel.: 02834/702-250) gerne zur Verfügung.

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