Streetworker in

vor 3 Wochen


Neuss, Deutschland Stadtverwaltung Neuss Vollzeit

**Bewerbungsfrist**: 16.09.2023
- **Arbeitszeit**: Teilzeit (23 Wochenstunden)
- **Bezahlung**: S 12 (1976 € - 2761 €) + Inflationsausgleich i. H. v. 220 € netto bis einschl. Feb. 2024
- **Befristung**: unbefristet
- **Besetzung**: zum nächstmöglichen Zeitpunkt
- **Bewerbungsweg**:vorzugsweise über karriere.neuss.de- Wir suchen Sie (m/w/d) intern und extern zur Verstärkung für das Jugendamt der Stadt Neuss.
- Das Sachgebiet „Jugend
- und Drogenberatung“ ist ein Teil der Abteilung "Besondere soziale Dienste" des Jugendamtes der Stadt Neuss.
- Sie werden ein Teil des Streetworkteams, welches ca. 4 Mitarbeiter*innen mit unterschiedlichen Qualifikationen und Aufgabenschwerpunkten umfasst.
- Ihr Tätigkeitsfeld ist die Beratung von Menschen mit Abhängigkeitserkrankungen von illegalen Substanzen, die sich im öffentlichen Raum aufhalten.
- Ihr Arbeitsplatz befindet sich auf der Augustinusstr. 21, 41460 Neuss.
- **Das bietet Ihnen die Stadt Neuss**:
Unsere verschiedenen Fortbildungsangebote, eine E-Learning-Plattform und Aufstiegslehrgänge ermöglichen Ihnen, Ihre persönliche und fachliche Weiterbildung in die eigene Hand zu nehmen.
- Wir fördern Ihre Work-Life-Balance durch diverse Betreuungsangebote und -soweit möglich
- flexible Arbeitszeiten.
- Sie haben die Möglichkeit, einen Teil Ihrer Arbeitszeit in mobiler Arbeit abzuleisten.
- Eine betriebliche Altersvorsorge, ein fünfzigprozentiger Zuschuss zum Deutschlandticket sowie ein vielfältiges Gesundheitsprogramm sind einige der Benefits, die Sie bei der Stadt Neuss erwarten.**Das sind Ihre Aufgaben**:

- Sie leisten aufsuchende Drogenarbeit in Szene-Brennpunkten im Rahmen des Streetwork-Angebotes "Beratung mobil - Streetwork in Neuss" in Kooperation mit der Wohnungslosenhilfe der Caritas Sozialdienste Rhein-Kreis Neuss GmbH
- Sie vermitteln in Einrichtungen des psychosozialen und gesundheitlichen Hilfesystems und begleiten dorthin
- Sie sind Ansprechpartner*in für die Anliegen der Bürger*innen vor Ort
- Sie leisten Netzwerk-Arbeit im Rahmen ordnungspartnerschaftlicher und hilfepraktischer Kooperationsbezüge mit den entsprechenden Protagonisten (Ordnungsamt, Polizei, Sozialpsychiatrischer Dienst, Psychiatrie, Arbeitsverwaltung etc.)

**Das bringen Sie mit**:

- Sie haben ein abgeschlossenes Studium als Sozialarbeiter*in (Diplom/Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
**oder **als Sozialpädagogin/Sozialpädagoge (Diplom/Bachelor/Master) mit staatlicher Anerkennung
- Sie bringen Berufserfahrung mit drogenkonsumierenden Menschen und/oder Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten (Wohnungslosigkeit, Fehlen materieller Existenzgrundlagen, soziale Isolation, sozial herausforderndes Verhalten etc.) mit
- Sie sind bereit, gelegentlich außerhalb der üblichen Dienstzeiten (v. a. abends, in Ausnahmefällen an den Wochenenden) zu arbeiten
- Sie sind gegen Masern immunisiert und können einen entsprechenden Nachweis beibringen*

**Für diese Stelle kommt es besonders auf die folgenden Kompetenzen an**:

- Sie besitzen gute sozialrechtliche Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen mit ihrer Anwendung in der Hilfepraxis
- Sie besitzen Einfühlungsvermögen sowie ein gesundes Nähe-Distanz Verhältnis
- Sie bringen hohe Kommunikationsfähigkeit mit sowie die Fähigkeit zur Kontaktaufnahme und -entwicklung mit Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt auf der Straße haben

Merkmale wie ein gutes Ausdrucksvermögen, Servicebewusstsein, Teamfähigkeit, Zuverlässigkeit und Belastbarkeit stellen für unsere Arbeit eine Selbstverständlichkeit dar.
- Für weitere Auskünfte steht Ihnen Fr. Schmidt, Tel.: 02131 90 5816, gerne zur Verfügung.
- Hinweis für interne Bewerber*innen: Bitte senden Sie uns ein Anschreiben, einen Lebenslauf und Ihr*e Prüfungszeugnis/-urkunde zu.
- Im Rahmen der Erhöhung des Anteils an Frauen in Leitungsfunktionen und unterrepräsentierten Berufsbereichen bei der Stadt Neuss freuen wir uns besonders über Bewerbungen von Frauen und berücksichtigen diese nach Maßgabe des LGG NRW bevorzugt.
- Wir haben Ihr Interesse geweckt? Wir freuen uns über Ihre Bewerbung und wünschen Ihnen viel Erfolg-
**Bitte unbedingt beachten**:
Alle nach dem 31.12.1970 geborenen Bewerber*innen müssen ihren Bewerbungsunterlagen den Nachweis über eine Masernschutzimpfung beifügen. Z. B. einen Impfausweis oder ein ärztliches Zeugnis, dass bei ihnen eine Immunität gegen Masern vorliegt oder sie aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden können. Möglich ist auch eine Bestätigung einer staatlichen Stelle oder der Leitung einer anderen vom Gesetz betroffenen Einrichtung darüber, dass ein entsprechender Nachweis bereits vorgelegen hat. Der Nachweis gilt als normale Voraussetzung, um am Bewerber*innenverfahren teilnehmen zu können.