Reinigungskraft

vor 3 Wochen


Alpen, Deutschland Gemeinde Alpen Vollzeit

Stellenausschreibung der Gemeinde Alpen

Die Gemeinde Alpen (Kreis Wesel) sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n

Reinigungskraft (m/w/d)

für die Reinigung von verschiedenen Liegenschaften der Gemeinde Alpen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von
15 Stunden in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis.

**Ihr Aufgabengebiet**:

- Reinigen von Büroflächen, Einrichtungsgegenständen, Böden, Sanitärbereichen und Küchen in den Feuerwehrgerätehäusern Alpen und Veen
- Reinigen von Böden und Sanitärbereichen im Haus der Veener Geschichte
- Reinigen von Schulungsräumen u. a. in Flüchtlingsunterkünften
- Grundreinigung nach Absprache

Eine Änderung des Aufgabengebietes bleibt vorbehalten.

Ihre Qualifikation
- Freundliches Auftreten
- Zuverlässige Arbeitsweise
- Gründlichkeit
- Belastbarkeit
- Engagement
- Teamfähigkeit,
- Zeitliche Flexibilität (insbesondere in den Nachmittags
- und Abendstunden)
- Bereitschaft zur Übernahme von Vertretungsaufgaben von anderen Reinigungskräften
- Erfahrungen in der Gebäudereinigung sind von Vorteil
- Führerschein der Klasse B
- ggfs. Bereitschaft zur Nutzung des eigenen PKW gegen Zahlung einer Wegstreckenentschädigung

Unser Angebot
- Ein sehr abwechslungsreiches, eigenverantwortliches und vielfältiges Aufgabengebiet an einem sicheren Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst
- leistungsgerechte Bezahlung entsprechend dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach Entgeltgruppe 2 TVöD. Die individuelle Eingruppierung erfolgt nach Prüfung der persönlichen Voraussetzungen. Vorbeschäftigungszeiten, die eine Berufserfahrung im gesuchten Aufgabengebiet vermittelt haben, können im Einzelfall bei der Eingruppierung berücksichtigt werden.
- Zusatzleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, jährliche leistungsorientierte Bezahlung, betriebliche Altersvorsorge, Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes)
- sehr gute Rahmenbedingungen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie (flexible Arbeitszeiten)
- Maßnahmen zur Betrieblichen Gesundheitsförderung (z. B. Zuschuss zu Fitnessstudios, Grippeschutzimpfung).

**Hinweis**:
Die Auswahlentscheidung erfolgt unter Beachtung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Für Schwerbehinderte oder schwerbehinderte Gleichgestellte gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung die Bestimmungen des SGB IX. Bewerber/innen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl (z.B. Mitgliedschaft in einer freiwilligen Feuerwehr) ausüben, werden bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.

Nähere Auskünfte zum Aufgabengebiet und zu personalrechtlichen Fragen erteilt Ihnen gerne Herr André Emmerichs, Telefon: 02802/912-120.

Kosten aus Anlass der Bewerbung und eines Vorstellungsgesprächs, insbesondere Reisekosten, werden nicht erstattet.