Sachbearbeiterinnen Und Sachbearbeiter

vor 2 Wochen


Borna, Deutschland Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle - Borna Vollzeit

Ihre Aufgaben

Zum 1. Januar 2023 ist das Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten (Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz - LkSG) in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz werden in Deutschland ansässige Unternehmen ab einer bestimmten Größe verpflichtet, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte durch die Implementierung der Kernelemente der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht besser nachzukommen. Hierdurch werden zum einen die Rechte der von Unternehmensaktivitäten betroffenen Menschen in den Lieferketten gestärkt, zum anderen den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen. Das BAFA wird als durchführende Behörde vielfältige Prüf
- und Kontrollaufgaben wahrnehmen.

Die Prüfungs
- und Kontrollaufgaben umfassen im Wesentlichen nachfolgende Bereiche:
**1. Überprüfung der Berichtspflicht**: Erfasste Unternehmen müssen über die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten Bericht erstatten und diese Berichte dem BAFA übermitteln. Dies dient der Transparenz und bietet die Grundlage für die behördliche Kontrolle. Konkret berichten Unternehmen, welche Risiken sie identifiziert haben, wie sie ihnen begegnen und ob die Maßnahmen wirksam waren.

2. Kontrollen in Unternehmen auf Grundlage eines risikobasierten Ansatzes: die Behörde wählt das betreffende Unternehmen mit Blick auf seine Risikodisposition aus und überprüft die Einhaltung der Sorgfaltspflichten. Das LkSG überträgt dem BAFA umfassende Betretensrechte. Kontrollen können ab 1. Januar 2023 in Unternehmen erfolgen, die unter den Anwendungsbereich fallen. Ab dann müssen diese Unternehmen die Umsetzung der Sorgfaltspflichten nachweisen können.

**3. Individuelle Kontrolle auf Antrag**: Antragsberechtigt sind Personen, die eine (mögliche) Verletzung ihrer Rechte durch einen Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht substantiiert geltend machen.

In der Sachbearbeitung im LkSG prüfen Sie die Unternehmensberichte auf Plausibilität und führen in einzelnen Fällen vertiefte Prüfungen auf Grundlage des risikobasierten Ansatzes bzw. auf individuellen Antrag durch. Im Rahmen der Berichtsprüfung ordnen Sie bei unzureichenden bzw. unvollständigen Berichten deren Nachbesserung an bzw. leiten Bußgeldverfahren ein. In Einzelfällen begleiten Sie die Sachgebietsleitung bei Außenprüfungen. Zudem sind Sie für die kontinuierliche Pflege der Risikodatenbank verantwortlich.

Unsere Anforderungen

Sie verfügen über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom FH bzw. Bachelor).

Mit den Rahmenbedingungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes und der menschenrechtlichen Unternehmensverantwortung sind Sie in Grundzügen vertraut. Prüferfahrungen (idealerweise im Bereich der Human Rights Due Dilligence) sind wünschenswert.

Des Weiteren sind gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift wünschenswert und weitere Sprachkenntnisse in einer gängigen Sprache (z. B. Französisch, Spanisch) von Vorteil. Ein versierter Umgang mit üblichen Datenverarbeitungsprogrammen wird vorausgesetzt. Ferner ist die grundsätzliche Bereitschaft zur Durchführung von inländischen Dienstreisen notwendig, soweit diese im Einzelfall anfallen.

Sie sind eine engagierte, verantwortungsbewusste Persönlichkeit mit sicherem, freundlichen Auftreten und guter, adressatengerechter Kommunikationsfähigkeit. Darüber hinaus sind Sie teamfähig und verfügen über interkulturelle Kompetenzen. Ihre Arbeitsweise ist sorgfältig und gewissenhaft sowie von Entscheidungsfähigkeit geprägt. Ferner sind Sie in der Lage im Spannungsfeld der Interessen von Zivilgesellschaft, NGOs, Unternehmen und Verbänden zu vermitteln. Dann bewerben Sie sich jetzt und werden Teil des BAFA Teams.

Einstellungsvoraussetzung ist die Zustimmung zur Durchführung einer Sicherheitsüberprüfung nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG).

Unsere Leistungen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bietet Ihnen eine interessante und abwechslungsreiche Tätigkeit, die Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Entwicklung, bedarfsorientierte Fortbildung sowie alle Vorteile einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub, Homeoffice nach Beendigung der Probezeit, Funktionszeiten, Jahressonderzahlung und betriebliche Altersvorsorge). Des Weiteren bietet das BAFA einen Arbeitgeberzuschuss für den Personennahverkehr (Jobticket) und bis zu 60 % Homeoffice.

Die Bezahlung erfolgt nach Maßgabe des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) nach der Entgeltgruppe 9c TVöD bzw. nach der Besoldungsgruppe A 9g-A11 BBesO.

Die Einstellung erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt im Rahmen mehrerer unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse.

Bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen ist bei Tarifbeschä