Regierungsvermessungsoberinspektoranwärter:
vor 4 Wochen
STELLENAUSSCHREIBUNG
Regierungsvermessungsoberinspektoranwärter/-innen
(m/w/d)
zum 01.09.2024
FACHBEREICH
Dezernat 31 „Kommunalaufsicht, Katasterwesen“ oder
Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ in Coesfeld
AUSBILDUNG
Die Ausbildung dauert 12 Monate. Die Stammdienststelle ist in
Münster bzw. in Coesfeld.
VERGÜTUNG
Während der Ausbildung als Beamtin bzw. Beamter auf Widerruf
erhalten Sie monatlich Anwärterbezüge in Höhe von ca. 1.400
Euro. Darüber hinaus wird ein Anwärtersonderzuschlag in Höhe
von 70% des Anwärtergrundbetrages gezahlt (insgesamt ca. 2.380
Euro brutto).
BEWERBUNGSFRIST 01.03.2024
AUSBILDUNG
Der Vorbereitungsdienst wird auf Grundlage der Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für die
Laufbahn des vermessungstechnischen Dienstes im Lande Nordrhein-Westfalen, Ämtergruppe des ers
- ten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 (Ausbildungs
- und Prüfungsverordnung Vermessung LG 2.1
- VAPV 2.1) durchgeführt.
Die praktischen Abschnitte sind an unterschiedlichen Einrichtungen zu absolvieren (u.a. Katasterämter
und kommunale Vermessungs-, Liegenschafts
- oder Planungsämter) und werden durch Lehrgänge am
Bergischen Studieninstitut in Wuppertal unterstützt.
Der Schwerpunkt der Ausbildung wird überwiegend durch die Bereiche Liegenschaftskataster, Raum
- und Bodenordnung, Bauleitplanung, Geodatenmanagement und Grundstückswertermittlung gebildet.
Hier wird ausgebildet:
Die Ausbildung erfolgt im Dezernat 31 am Standort Münster und im Dezernat 33 am Standort Coesfeld.
Dezernat 31: Im Bereich des Katasterwesens lernen Sie die unterschiedlichen Aufsichtsbereiche (Auf
- sicht über die Katasterbehörden, Aufsicht über die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und
Aufsicht über die Gutachterausschüsse für Grundstückswertermittlung) kennen und erhalten Einblicke
in die unterschiedlichsten Fallgestaltungen aus der Praxis und deren Bezug zu den Rechtsgrundlagen.
Dezernat 33: Am Standort Coesfeld werden aktive Landgestalter gesucht Mitten in der Parklandschaft
des Münsterlandes arbeiten derzeit etwa 80 Personen in der Flurbereinigung. Von dort aus wird aktuell
eine Fläche von insgesamt etwa 22.000 ha neugestaltet. In der Flurbereinigungsbehörde in Coesfeld
beschäftigen Sie sich in kleinen Planungsteams mit technischen und planerischen Prozessen von Bo
- denordnungsverfahren.
Der ländliche Raum dient heute nicht mehr ausschließlich zur Erzeugung landwirtschaftlicher Produkte,
sondern darüber hinaus in zunehmendem Maße als Wohn-, Lebens-, Natur
- und Erholungsraum sowie
bei der Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels als Standort erneuerbarer Energien. Diese
unterschiedlichen Ansprüche führen zu flächenbezogenen Nutzungskonflikten, die durch die Umset
- zung von Infrastrukturmaßnahmen und die Ausweisung von Siedlungs
- oder Gewerbeflächen verschärft
werden.
Durch den Einsatz der Bodenordnung fördert die Bezirksregierung Münster die Entwicklung des ländli
- chen Raums entsprechend der regionalpolitischen Zielsetzungen, indem unvermeidliche Flächeninan
- spruchnahmen agrarstrukturell verträglich, unter Berücksichtigung natur
- und artenschutzrechtlicher
Belange umgesetzt werden.
Die Einstellung in den 12-monatigen Vorbereitungsdienst erfolgt unter Berufung in das Beamtenverhält
- nis auf Widerruf, d.h. mit Bestehen oder endgültigem Nichtbestehen der Laufbahnprüfung endet das
Beamtenverhältnis. Wir bilden bedarfsgerecht aus. Eine Übernahme nach Bestehen der Prüfung im
Dezernat 31 oder 33 ist beabsichtigt.
VORAUSSETZUNGEN
Die Einstellung in den Vorbereitungsdienst setzt gemäß - 1 Abs. 2 der Ausbildungs
- und Prüfungsord
- nung Vermessung LG 2.1 - VAPV 2.1 voraus:
die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Ingenieurin" oder "Ingenieur" nach dem Inge
- nieurgesetz und
mindestens ein mit dem Bachelorgrad abgeschlossenes Studium an einer Fachhochschule, einer
Universität oder ein gleichwertiger Abschluss einer anderen gleichstehenden Hochschule. Dabei
müssen
a) im Rahmen des Studiums mindestens 180 ECTS-Punkte erworben worden sein und
b) durch dieses oder ein ergänzendes Studium der Erwerb von Fachkenntnissen in mindestens
neun der in Anlage 7 zur VAPV 2.1 aufgeführten Wissensgebieten nachgewiesen werden (s.
Anlage zu dieser Ausschreibung).
Aus laufbahnrechtlichen Gründen können weiterhin nur diejenigen Bewerberinnen und Bewerber be
- rücksichtigt werden, die
am Ende der Ausbildung nach erfolgreicher Prüfung (Oktober 2025) das 42. Lebensjahr noch nicht
vollendet haben,
die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedsstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates mit EU
- Rechtsabkommen besitzen und
gesundheitlich geeignet sind sowie ein Führungszeugnis ohne Eintragungen vorweisen können.
BEWERBUNG
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen. Dazu bedarf es aussagekräftiger
Bewerbungsunterlagen. Erforderlich sind neben dem Bewerbungsschreiben ein