Als Friedhofsgärtner/in

vor 3 Monaten


Werder Havel, Deutschland Stadt Werder (Havel) Vollzeit

Bei der Stadt Werder (Havel) sind ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen
als Friedhofsgärtner/in (m/w/d)
in geringfügiger Beschäftigung mit sechs Wochenstunden befristet bis zum 30.06.2025 nach - 14 (2) TzBfG zu besetzen.
**Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen**:

- fachgerechte Grün
- und Wegflächenpflege insbesondere Mäharbeiten, Laub
- und Unkrautentfernung, fachgerechte Unterhaltung und Schnitt von Gehölz
- und Staudenflächen, kleinere Baumpflegearbeiten, Begleitung von Baumkontrollen, Neupflanzungen, Gestaltung von Nebenanlagen, düngen und Pflanzenschutzmaßnahmen, Wege säubern, harken, begradigen u.ä., Instandhalten von Sitzbänken, Hinweisschildern und sonstigen Einrichtungsgegenständen, Winterdienst sowie die Koordinierung und Überwachung von Fremdfirmen u.a.
- Bewirtschaftung der Trauerhallen insbesondere Kontrolle der Reinigungsleistungen von Fremdfirmen, Beseitigung von groben sowie unmittelbaren Verschmutzungen, Kleinstreparaturen, Koordinierung und Überwachung von Fremdfirmen hinsichtlich der Gebäudeinstandhaltung in Zusammenarbeit mit der Friedhofsverwaltung und dem Gebäude
- und Liegenschaftsmanagement
- Bewirtschaftung der Gräber und Urnenanlagen (UGA) insbesondere Vor
- und Nachbereitungen für Beisetzungen, Bepflanzung und Pflege der Ehrengräber, Einebnen und Beräumen von Gräbern nach Vorgabe der Friedhofsverwaltung inklusive Dokumentation sowie selbständige, frist
- und fachgerechte Durchführung sowie Dokumentation der jährlichen Standsicherheitsprüfungen inklusive Meldung an die Friedhofsverwaltung und Umsetzung angeordneter Sicherungsmaßnahmen u.a.
- Kontrolle der Einhaltung der Friedhofssatzung sowie der Ordnungsbehördlichen Verordnung (OBV) der Stadt Werder (Havel) und Meldung von etwaigen Verstößen und Beeinträchtigungen der Ordnung und Sicherheit
- Geräte
- und Fahrzeugwartung und
- sonstige Tätigkeiten wie Müllbeseitigung, Vorsortieren von Abfällen, Bedarfsmeldungen hinsichtlich der Abwasser
- oder sonstiger Abfallentsorgung, Kleinstreparaturen und Instandsetzungsarbeiten und Zuarbeit bezüglich eigener Bedarfe im Rahmen der Haushaltsplanung und-durchführung an die Friedhofsverwaltung

**Fachliche Anforderungen**:Wir erwarten von Ihnen**:

- eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem handwerklichen oder gärtnerischen Beruf
- Führerschein der Klasse B, BE

**Persönliche Anforderungen**:

- wir erwarten unbedingte Zuverlässigkeit, sowie Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein
- Empathie und Verschwiegenheit, sowie Kommunikationsvermögen und große Kundenfreundlichkeit
- selbständiges ziel
- und ergebnisorientiertes Handeln sowie Teamfähigkeit
- erforderlich sind körperliche Belastbarkeit; insbesondere Heben und Tragen von Lasten, Überkopfarbeiten sowie das Arbeiten bei widrigen Witterungsverhältnissen

**Wir bieten**:

- eine anspruchsvolle und abwechslungsreiche Tätigkeit
- Eingruppierung in die Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst der Kommunen (TVöD VKA)
- Minijob Monatsverdienstgrenze: bis zu 538 Euro
- Minijob Jahresverdienstgrenze: max. 6.456 Euro
- (anteilige) Jahressonderzahlung

**Allgemeine Hinweise**:
Die Stadt Werder (Havel) fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stellen sind gleichermaßen an alle gerichtet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Begrüßt werden Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Haben Sie Interesse?
Wir würden uns darüber freuen, wenn Sie uns Ihre Bewerbung bis zum 02.10.2024 (Ausschlussfrist) über unser Online-Bewerbungsportal zusenden. Das Hochladen Ihrer Bewerbung unter
**Ihre Bewerbung umfasst**:

- Anschreiben
- Lebenslauf (tabellarisch)
- Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Nachweise bzw. Arbeitszeugnisse bisheriger Arbeitgeber (sofern vorhanden)

Bitte sehen Sie von Bewerbungen in Papierform ab. Bewerbungsunterlagen, die Sie uns per Post übersenden, werden elektronisch erfasst und danach datenschutzkonform vernichtet. Eine Rücksendung Ihrer Unterlagen erfolgt nur dann, wenn Sie einen ausreichend frankierten Rückumschlag beigelegt haben.
gez. Manuela Saß
Bürgermeisterin