Abteilungsleiter in

vor 2 Monaten


Herzogenrath, Deutschland Stadt Herzogenrath Vollzeit

**STADT HERZOGENRATH
**Stellenausschreibung
**Gestalten Sie den Sport, die Kultur und das Vereinswesen in Herzogenrath
**Bei der Stadt Herzogenrath ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

**Abteilungsleiter*in (m/w/d) Sport und Kultur
**zu besetzen.

Der Beschäftigungsumfang beträgt 39 bzw. 41 Wochenstunden. Eine Teilzeitbeschäftigung ist grundsätzlich möglich und wird auf Wunsch geprüft.

Das A 40 - Schul-, Sport
- und Kulturamt - ist im Dezernat IV angesiedelt und umfasst derzeit drei Abteilungen mit ca. 80 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

Als Abteilungsleiter*in der Abteilung A 40.2 - Sport und Kultur - sind Sie verantwortlich für alle Angelegenheiten rund um den Sport, die Kultur und das Vereinswesen in der Stadt Herzogenrath. Sie sind mit Ihrem Team Ansprechpartner*in für zahlreiche Ehrenamtler*innen, die Durchführung eigener kultureller Veranstaltungen und die Stärkung der Stadt als gesundheitsorientierte Heimat. Darüber hinaus sind Sie für die Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur und der Kulturaktivitäten verantwortlich. Die Stadt Herzogenrath eröffnet 2024 ein neues Hallenbad. Ihre Aufgabe ist es, die Betriebsführung zu organisieren, einen attraktiven und modernen Bäderbetrieb für das Hallen
- und Freibad mit Angeboten der Gesundheit und des Lifestyles zu gewährleisten.

**Ihre wesentlichen Aufgaben**:

- die Personalführung für ca. 17 Mitarbeitende, Leitung und Organisation der Abteilung
- die Verantwortung für die Weiterentwicklung und strategische Steuerung der Abteilung und seiner Aufgabenbereiche
- die eigenverantwortliche Wahrnehmung herausragender Aufgaben des Amtes z.B. Sportstättenentwicklungsplanung, Organisation des Bäderbetriebes
- die Vertretung des Amtes in Gremien und Ausschüssen sowie in überregionalen Organisationen und Institutionen

**Ihre Qualifikationen**:

- erfolgreicher Bachelorabschluss Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung (Bachelor of Laws) oder Verwaltungsbetriebswirtschaftslehre (Bachelor of
Arts) zur Befähigung für die Laufbahngruppe II, 1. Einstiegsamt
- oder abgeschlossener Verwaltungslehrgang II
- oder eines vergleichbaren Studienabschlusses (z.B. Bachelor oder Diplom im Bereich Verwaltungsmanagement, Sportökonomie, Gesundheits
- oder Sportwesen)
- oder eines Studiums der BWL
- Berufserfahrung in den Aufgaben Bereichen des Sports und/oder der Kultur und des Vereinswesens sind von Vorteil
- wünschenswert sind Erfahrungen im kommunalen Umfeld
- die Fähigkeit zum selbständigen, strukturierten und eigenverantwortlichen Handeln

Darüber hinaus wird die Bereitschaft zur Teilnahme und Qualifizierung im Rahmen von Seminaren zur Führungskräfteentwicklung erwartet.

**Wir bieten Ihnen**:

- ein interessantes und vielseitiges Aufgabengebiet
- langfristige Perspektiven und Entwicklungschancen
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- gefördertes Deutschlandticket
- eine Eingruppierung nach Entgeltgruppe 11 nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) - die Eingruppierung erfolgt in Abhängigkeit der persönlichen Voraussetzungen; die Stelle ist nach Besoldungsgruppe A 12 Landesbesoldungsgesetz bewertet

Fragen zum Aufgabengebiet beantwortet Ihnen gerne der Leiter des A 40 - Schul-, Sport
- und Kulturamt, Herr Hendriks (02406-83304) und in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten Frau Arns, A 11.1 -Personalwesen
- (02406/83-225).

Ihre Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen richten Sie bitte bis zum **06.08.2023 **vorzugsweise online über

oder alternativ auf dem Postweg an:
Stadt Herzogenrath
A 11 - Personal
- und Organisationsamt
- Abt. 11.1 - Personalwesen
Rathausplatz 1
52134 Herzogenrath

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht und werden gem. Landesgleichstellungsgesetz NRW bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nicht zurückgesandt werden. Reichen Sie Ihre Bewerbungsunterlagen daher nur in Kopie ein. Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen vernichtet. Bewerbungskosten werden nicht erstattet.

null