Empfangskraftin Teilzeit
vor 6 Monaten
DK Personal-Leasing bietet interessante Einsatzmöglichkeiten bei namhaften Kunden aus den unterschiedlichsten Branchen an.
Sie möchten einen neuen beruflichen Weg einschlagen?
Dann sind Sie bei uns genau richtig
Für unseren Kunden in Stuttgart suchen wir für die Position als **Empfangskraft**
**So bringen Sie sich ein**:
- Sie arbeiten am Empfang und sind dort der Ansprechpartner für unsere Kunden
- Sie betreuen die Telefonzentrale und führen leichte administrative Tätigkeiten gewissenhaft aus
- Ihre Arbeit überzeugt durch Serviceorientierung und Organisationsgeschick
- Aufmerksam und immer mit einem Lächeln auf den Lippen gelingt Ihnen die Organisation des Empfangsbereichs
- Ihre Arbeitszeiten sind von Montag bis Freitag - am Wochenende haben Sie frei
**Das bringen Sie mit**:
- Abgeschlossene Berufsausbildung aus der Hotellereie oder erste Berufserfahrungen mit kaufmännischen hintergrundwissen
- Sie verfügen über ausgeprägte Kunden-, Service
- und Qualitätsorientierung
- Sie sind zuverlässig, kommunikativ und arbeiten strukturiert, dabei legen sie Einsatzbereitschaft, Engagement und Teamfähigkeit an den Tag
- Gute Deutsch-Kenntnisse in Wort und Schrift sowie gute Kenntnisse der gängigen MS Office Anwendungen
- Ein professionelles und charmantes Auftreten sowie Spaß am Umgang mit unseren Kunden runden Ihr Profil perfekt ab
**Unser Angebot an Sie**:
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- kurzfristige Übernahme
- Übertarifliche Vergütung
- bis zu 30 Tage Urlaub
- Persönliche Betreuung durch unser kompetentes und erfahrenes Team
**Erkennen Sie sich wieder?**
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung gerne über unser Online Stellenbörse
Falls Sie lieber persönlich mit uns sprechen möchten, dann rufen Sie uns an oder kommen direkt bei uns vorbei. Hier können wir mit Ihnen die nächsten Schritte besprechen.
So erreichen Sie uns:
0711 722 338 20
Sie möchten direkt vorbeikommen? Kein Problem
Hier finden Sie uns:
DK Personal Leasing
Fellbacher Straße 115
70376 Fellbach
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in dieser Satzung die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.