Kanzlerin / Kanzler

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Rottenburg, Deutschland Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (HFR) Vollzeit

Veröffentlicht am: 14. November 2023

Die Hochschule für Forstwirtschaft Rottenburg (HFR) ist eine praxisorientierte, innovative und an den Prinzipien der Nachhaltigkeit ausgerichtete, mehrfach ausgezeichnete Hochschule mit klarem Alleinstellungsprofil. Kurze Wege und interdisziplinäre Zusammenhänge zeichnen uns aus.

Zum 01. Juli 2024 ist die Stelle

**der Kanzlerin / des Kanzlers**
**(hauptamtliches Rektoratsmitglied, Besoldungsgruppe W 2)**

zu besetzen.

Gesucht wird eine Persönlichkeit mit Leitungs
- und Verwaltungspraxis, die das Profil sowie die Leistungs
- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule strategisch und zukunftsorientiert mitgestaltet, sie operativ und prozessorientiert begleitet und Impulse konzeptionell umsetzt. Sie zeichnet sich aus durch eine pragmatische, ergebnisorientierte Handlungsweise und verfügt über Sozial
- und Führungskompetenz, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsgeschick. Fundierte Kenntnisse im Haushalts
- und Personalrecht sowie die Identifikation mit den Leitzielen der Hochschule werden erwartet. Kenntnisse im Hochschulrecht sind von Vorteil. Eine Affinität zum Studienangebot ist wünschenswert.

Der Kanzler oder die Kanzlerin ist als Mitglied des kollegialen Rektorats und als Leiter*in der Verwaltung verantwortlich für die zentrale Steuerung sowie für die Wirtschafts
- und Personalverwaltung in einer Schnittstellenfunktion zwischen Wissenschaftsfreiheit und den rechtlichen, administrativen Rahmenbedingungen.

Der Kanzler oder die Kanzlerin wird vom Hochschulrat und Senat gemeinsam nach den Regelungen des Landeshochschulgesetzes (LHG) für eine Amtszeit von 6 bis 8 Jahren gewählt.

Zum Kanzler oder zur Kanzlerin kann nach - 17 Abs. 5 LHG bestellt werden, wer einen Hochschulabschluss hat und auf Grund einer mehrjährigen leitenden beruflichen Tätigkeit, insbesondere in der Personal
- und Wirtschaftsverwaltung, erwarten lässt, den Aufgaben des Amtes gewachsen zu sein.

Die Besoldung erfolgt nach Besoldungsgruppe W 2 zuzüglich einer angemessenen Funktionszulage. Eine Wiederwahl ist zulässig. Der bisherige Amtsinhaber wird sich altersbedingt nicht mehr bewerben.

Die Hochschule strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Leitungspositionen an; deren Bewerbungen werden besonders begrüßt.

Bei entsprechender Eignung werden schwerbehinderte Personen bevorzugt berücksichtigt.