Kommunaler Ordnungsdienst
vor 2 Wochen
Die Stadt Gladbeck erbringt Dienstleistungen für ca. 78.000 Bürgerinnen und Bürger und liegt verkehrsgünstig in der Emscher-Lippe Region an der Schnittstelle zwischen Ruhrgebiet und Münsterland. Die frühere Bergbaustadt zeichnet sich aus durch eine moderne mittelständische Wirtschaftsstruktur, eine gute Wohnqualität mit viel Grün und kurzen Wegen sowie einem profilierten Schul
- und Bildungssystem als auch einem attraktiven Kultur-, Sport und Freizeitleben. Um die Stadt Gladbeck auch in Zukunft als einen Ort zu erhalten, der sowohl lebenswert als auch liebenswert ist, suchen wir zur Verstärkung unseres Teams im Amt für öffentliche Sicherheit und Ordnung eine/einen engagierte/n Mitarbeiter:in (m/w/d) für den Kommunalen Ordnungsdienst. Mit Ihrer Unterstützung tragen Sie aktiv dazu bei, das Sicherheitsgefühl unserer Bürgerinnen und Bürger zu stärken und das harmonische Zusammenleben in unserer Stadt zu fördern.
**Unsere Anforderungen**:
- Vorausgesetzt wird die Befähigung für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt bzw. der erfolgreiche Abschluss des Verwaltungslehrganges I oder der erfolgreiche Abschluss als Verwaltungsfachangestellte:r
- Führerschein der Klasse B
Weiterhin wird erwartet:
- Teamfähigkeit
- hohes persönliches und fachliches Engagement und Eigeninitiative
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein und kommunikative Kompetenz
- sicheres und souveränes Auftreten, Durchsetzungsvermögen
- selbständiges und vorausschauendes Handeln
- hohe Belastbarkeit
Die Kenntnisse in folgenden Bereichen sind von Vorteil bzw. der Erwerb dieser Kenntnisse wird erwartet:
- Erfahrungen in Deeskalationsstrategien
- Erfahrungen im Wachdienst oder Personenschutz
- Kenntnisse in Selbstverteidigung
**Die Aufgaben**:
- Präsenz im gesamten Stadtgebiet mit warnendem Auftreten (= präventive Funktion)
- Bestreifung des gesamten Stadtgebietes, Ordnungsdienst bei städt. Veranstaltungen
- bedarfsorientierte Aufklärungsaktion im Rahmen der Umsetzung neuer Bestimmungen bzw. der Einhaltung bestehender Regelungen
- das Ansprechen auf unkorrektes Verhalten sowie Eingreifen und Durchsetzen ordnungsrechtlicher (Zwangs-)Maßnahmen (= repressive Funktion)
- Vermüllungen (einschl. Führung des sogenannten „Schmutzeckenkatasters“)
- Überwachung des Anleingebotes sowie der Beseitigungspflicht für Hundekot
- Überwachung und Kontrolle sog. informeller Treffs
- Präsenzhilfe im Rahmen der örtlichen Ordnungspartnerschaft mit der Polizei (gemeinsamen Streifengänge mit Polizei, Amt für Jugend und Familie, etc.)
- systematische Überprüfungen von Sondernutzungen, Plakatierungen
- Mithilfe bei der Durchführung von Abschiebungen illegal aufhältiger Ausländer:innen (Transport zu Flughäfen etc.)
- Verkehrskontrollen an Schulen
- Überwachung des ruhenden Verkehrs insbesondere im Außenbereich
- Kontrollen von Spiel
- und Bolzplätzen
Außerdem fallen gelegentlich Transport, Auf
- und Abbauarbeiten an, z. B. im Rahmen städtischer Fundsachenversteigerungen, regelmäßiger Leerungen der Parkscheinautomaten sowie der Mithilfe der Pflege und Wartung. Auch fallen Installationen, Auswertungen und Überwachungen unserer z. T. stationär, aber auch vorübergehenden Verkehrseinrichtungen (Baustelleneinrichtungen, Sondernutzungen, Verkehrsdisplays) jedweder Art an.
**Wir bieten**:
- eine interessante, abwechslungsreiche und eigenverantwortliche Tätigkeit
- einen sicheren und zukunftsorientierten Arbeitsplatz
- eine jährliche Sonderzahlung und leistungsorientierte Bezahlung sowie eine attraktive Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes bei Tarifbeschäftigten
- Bezuschussung eines Dienstfahrrads
- Möglichkeit zur persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und individuelle Fortbildungen
- ein umfangreiches betriebliches Gesundheitsmanagement
- 30 Urlaubstage sowie Zusatzurlaub gem. - 27 TVöD-V
Grundsätzlich ist die Stelle auch für Teilzeitkräfte geeignet, wenn Bewerber:innen in der Lage sind, ihre Arbeitszeiten flexibel zu gestalten. Bei einer angestrebten Teilzeitbeschäftigung geben Sie bitte in Ihrer Bewerbung die gewünschte Wochenarbeitszeit an.
Bewerber:innen mit Schwerbehinderung werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt.
Durch die Unterzeichnung der Charta der Vielfalt haben wir uns zu einem vorurteilsfreien Arbeitsumfeld verpflichtet, in dem die Vielfalt unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - unabhängig von Geschlecht, Nationalität, ethnischer Herkunft, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung und Identität - wertgeschätzt wird. Wir begrüßen besonders Bewerbungen von Menschen, die die Diversität unserer Gesellschaft abbilden, vor allem von jenen, die bisher bei uns unterrepräsentiert sind.
Die Bewerbungsfrist endet am 15.12.2024
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