Schulhausmeister in

vor 2 Monaten


Ottersberg, Deutschland Flecken Ottersberg Vollzeit

**Beim Flecken Ottersberg, rund 13.000 Einwohner*innen, verkehrsgünstig zwischen Bremen und Rotenburg (Wümme) gelegen, ist in der Grundschule Posthausen ab dem 01. August 2023 eine unbefristete Stelle als**

**Schulhausmeister*in (m/w/d) zu besetzen.**

Es handelt sich um eine Vollzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden. Die Stelle kann grundsätzlich bei sich einander ergänzenden Arbeitszeiten mit Teilzeitkräften besetzt werden.

**Das Aufgabengebiet umfasst insbesondere**:

- Betreuung und Wartung der Schulanlagen
- Betreuung außerschulischer Veranstaltungen
- Koordinierung und Einsatzplanung der Reinigungskräfte
- Zusätzlicher Dienst an Wochenenden und in den Abendstunden
- Winterdienst
- Die Übertragung weiterer Tätigkeiten bleibt vorbehalten

**Wir erwarten**:

- Eine erfolgreich abgeschlossene handwerkliche Ausbildung im Bauhauptgewerbe oder im Bereich der Haustechnik Installation (Elektro/Heizung/Sanitär)
- Selbstständiges, verantwortungsvolles Arbeiten
- Eigeninitiative
- Durchsetzungsvermögen
- Körperliche Belastbarkeit
- Absolute Verlässlichkeit
- Freundliches Auftreten
- Erfahrungen als Hausmeister/-in sind wünschenswert

**Wir bieten**:

- Betriebliches Gesundheitsmanagement
- Die im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- Vergütung nach Entgeltgruppe 5 TVöD
- Jobrad im Rahmen der Entgeltumwandlung
- Steuerfreie Sachzuwendungen in Form von Gutscheinen
- Gefördertes Firmenfitness-Programm

**Wen können Sie bei Rückfragen ansprechen**:
Leiterin des Fachbereiches Ordnung und Soziales - Frau Svea Krüger

Die Vergütung richtet sich nach den Bestimmungen des TVöD-V.

Schwerbehinderte werden bei gleicher fachlicher und persönlicher Eignung vorrangig berücksichtigt.

Bitte senden Sie Ihre aussagefähige Bewerbung bis zum 31. März 2023 an den

Flecken Ottersberg
- Personalstelle
- Grüne Straße 24
28870 Ottersberg

Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass Unterlagen von nicht berücksichtigten Bewerberinnen und Bewerbern nur gegen einen adressierten und frankierten Rückumschlag zurückgesandt werden können.