Oberstudiendirektorin/oberstudiendirektor - Als
vor 5 Monaten
Oberstudiendirektorin/Oberstudiendirektor - als Leiterin/Leiter eines voll ausgebauten Gymnasiums mit mehr als 360 Schülerinnen und Schülern - (siehe Erläuterungen bei "Allgemeine Hinweise")
- Neues Gymnasium Frankfurt
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Unsere Anforderungen
Die allgemeinen Erwartungen an die neue Schulleiterin/den neuen Schulleiter ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl. 1/18 S. 35 ff.).
Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Gymnasien
- mehrjährige Unterrichtserfahrung in den Sekundarstufen I und II
- umfassende Tätigkeiten in der Durchführung von Abiturprüfungen
- bewährt in der Wahrnehmung einer schulischen Funktionsstelle/von schulischen Funktionsstellen in einer Schule mit gymnasialer Oberstufe
Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:
- schul
- und verwaltungsrechtliche Kenntnisse und Budgetkompetenz
- konzeptionelles Denken und strategische Kompetenz sowie Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- Fähigkeit zur Zusammenarbeit, Dialog
- und Kommunikationsfähigkeit sowie Konfliktfähigkeit
- Motivationsfähigkeit und Einfühlungsvermögen
- Kommunikations
- und Motivationsfähigkeit
- interkulturelle Kompetenz und Genderkompetenz
- Entscheidungs
- und Urteilsfähigkeit
Allgemeine Hinweise
Erläuterungen: Dem derzeitigen Status des Neuen Gymnasiums Frankfurt entsprechend steht zunächst nur eine besetzbare Planstelle der Besoldungsgruppe A 15 + AZ (Studiendirektorin/Studiendirektor - als Leiterin/Leiter eines nicht voll ausgebauten Gymnasiums -) zur Verfügung. Die Beförderung in das ausgeschriebene Amt steht unter dem Vorbehalt der weiteren Schulentwicklung zu einem voll ausgebauten Gymnasium und der damit verbundenen Verfügbarkeit einer besetzbaren Planstelle der Besoldungsgruppe A 16.
Aufgrund des Frauenförder
- und Gleichstellungsplanes besteht eine Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Bewerbungen von Frauen sind daher besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen
- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienststelle in die Lage zu versetzen, den vor der Auswahlentscheidung anzustellenden aktuellen Leistungs
- und Eignungsvergleich vornehmen zu können. Erfüllen Bewerberinnen oder Bewerber diese Mitwirkungspflichten nicht, ist ihnen mitzuteilen, dass sie nicht in das Auswahlverfahren einbezogen werden können. Zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht ist der Bewerberin oder dem Bewerber eine angemessene Frist zur Vorlage der Beurteilung zu setzen.
Ferner legen außerhessische Bewerberinnen und Bewerber ihrer Bewerbung eine Freigabeerklärung ihres Bundeslandes bei.
Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Befähigung für Laufbahnen der Lehrkräfte an öffentlichen Schulen nicht in Hessen erworben haben, müssen mit ihren Bewerbungsunterlagen eine Gleichstellung ihrer Befähigung mit einer Lehramtsbefähigung nach dem Hessischen Lehrkräftebildungsgesetz (HLbG) vorlegen. Im Übrigen gilt Nr. 1.9 des Erlasses betreffend Einstellungsverfahren in den hessischen Schuldienst in der jeweils geltenden Fassung entsprechend.
Von Bewerberinnen und Bewerbern für die Besetzung einer Funktionsstelle an einem Studienseminar wird erwartet, dass Ausbildungsaufgaben im allgemeinpädagogischen Ausbildungsbereich und in den jeweiligen eigenen Fächern übernommen werden können.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderun
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