Gewerbesachbearbeitung in Allzuständigkeit
vor 2 Monaten
Stellenausschreibung des Bezirksamtes Neukölln von Berlin.
**Gewerbesachbearbeitung in Allzuständigkeit (ESB Gewerbe) (m/w/d)**:
KENNZIFFER: 24_244_ZAB-SB-befr.
Entgeltgruppe: E9a TV-L (aktuelle Entgelttabelle )
Besetzbar ab sofort, befristet bis 31.10.2025
Bewerbungsfrist: 04.10.2024
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
**Sachbearbeitung mit Ermessensausübung in begünstigenden und belastenden Verwaltungsverfahren bei**
- Anträgen auf Erlaubnisse, Ausnahmezulassungen und Gestattungen nach der Gewerbeordnung und den gewerberechtlichen Nebenbestimmungen, der Spielverordnung, dem Prostituiertenschutzgesetz, dem Spielhallengesetz Berlin, dem Glücksspielstaatsvertrag und dem Gaststättengesetz ggf. inklusive Gewerbeaußendienst im Rahmen der Antragsbearbeitung sowie der Gebührenberechnung und -erhebung per EC-Karte oder mittels Fertigung und Ausgabe von Kassenkarten (Hess-System und Profiskal) oder durch Fertigen eines Gebührenbescheides
- Anträgen auf Sonn
- und Feiertagsarbeit inklusive der Gebührenberechnung und -erhebung per EC-Karte oder mittels Fertigung und Ausgabe von Kassenkarten (Hess-System und Profiskal) oder durch Fertigen eines Gebührenbescheides
- Anträgen auf Ladenöffnung inklusive der Gebührenberechnung und -erhebung per EC-Karte oder mittels Fertigung und Ausgabe von Kassenkarten (Hess-System und Profiskal)
- Anträgen zu Gewerbean
- und Gewerbeummeldungen nach der Gewerbeordnung mit Annahme der Anzeigen, qualifizierte Beratung zu den Pflichten, Bearbeitung der Anträge, Erstellen von Gebührenbescheiden, Prüfung des Zahlungseingangs, Absenden der GewA
Das Bezirksamt Neukölln von Berlin bildet in vielen Bereichen Nachwuchskräfte aus, um diese auf ihre zukünftige Arbeit vorzubereiten. Bei Bedarf wird die Bereitschaft zur Anleitung von Nachwuchskräften (Auszubildende, Praktikant/-innen, Dual Studierende usw.) vorausgesetzt.
- Qualifikation:
Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder
Abgeschlossene Berufsausbildung zur/zum:
- Justizfachangestellten oder
- Steuerfachangestellten oder
- Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen oder
- Sozialversicherungsfachangestellten
sowie eine mindestens einjährige Verwaltungstätigkeit im öffentlichen Dienst nach Abschluss der Ausbildung
**oder**
abgeschlossener Verwaltungslehrgang I (VL I)
sowie mindestens ein Jahr Verwaltungstätigkeit im ausgeschriebenen Aufgabenbereich nach Abschluss des Lehrgangs
Der Abschluss muss spätestens zur Einstellung vorliegen.
Bewerbende, die einen nächsthöheren Abschluss nachweisen, können für das Verfahren berücksichtigt werden, sofern dieser inhaltlich gleichwertig zum geforderten Abschluss entsprechend der formalen Voraussetzungen ist.
Die fachlichen und außerfachlichen Kompetenzen sind der Anlage im beigefügten PDF unter "