Aktuelle Jobs im Zusammenhang mit Mittlerer Justizdienst: Dienstposten - Stuttgart - Oberlandesgericht Stuttgart
-
Stuttgart, Deutschland Landeshauptstadt Stuttgart TeilzeitSachbearbeiter/-in Personal- und Organisationsmanagement (m/w/d) Wir suchen Sie für das Amt für öffentliche Ordnung der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist unbefristet zu besetzen. Das Amt für öffentliche Ordnung ist eines der zentralen Ämter der Landeshauptstadt Stuttgart mit über 1.000 Mitarbeitenden. Wir suchen eine...
-
Personalsachbearbeiter in Für Die Dienststelle
vor 3 Monaten
Stuttgart, Deutschland Landeshauptstadt Stuttgart VollzeitWir suchen baldmöglichst eine*n Kolleg*in für das Jugendamt der Landeshauptstadt Stuttgart. Die Stelle ist in Teilzeit (bis 70 %) und unbefristet zu besetzen. Der Dienststelle Personalmanagement obliegt im Rahmen der dezentralen Ressourcenverantwortung die abschließende Bearbeitung (ohne Gehaltsabrechnung) aller Personalangelegenheiten für die...
Mittlerer Justizdienst: Dienstposten
vor 4 Monaten
**Bes.Gr.**:
Ablauf der Bewerbungsfrist: 06.10.2023
Aktenzeichen: 2012 - 121
**Dienstposten (w/m/d) beim Amtsgericht Ludwigsburg**
Beim Amtsgericht Ludwigsburg ist ein Dienstposten (w/m/d) in Vollzeit (1,0 AKA) zu besetzen.
Auf den Dienstposten entfallen
ca. 0,9 AKA Geschäftsstelle in Familiensachen
ca. 0,1 AKA Kostenbeamtentätigkeit in Familiensachen
Voraussetzung für eine erfolgreiche Bewerbung sind die abgeschlossene Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in sowie Erfahrung im mittleren Justizdienst mit entsprechender Beurteilung.
Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an mittlere Beamtinnen und Beamte, die bereits im Bezirk des Oberlandesgerichtsbezirk Stuttgart beschäftigt sind.
- Nähere Auskünfte zu Tätigkeit und Arbeitsplatz erteilt
- Frau Ahrens, Amtsgericht Ludwigsburg, Telefon 07141 4987-6158
- Herr Zagorny, Amtsgericht Ludwigsburg, Telefon 07141 4987-6139
- Mail:
- **Bewerbungen sind elektronisch über den Dienstweg an das Oberlandesgericht Stuttgart - Verwaltungsabteilung -**
**zu richten.**
Hinweis für die Dienststellen:
Eine Anlassbeurteilung ist lediglich auf Anforderung der personalverwaltenden Stelle vorzulegen.