Fachlehreranwärterin/fachlehreranwärter Für
vor 4 Monaten
Fachlehreranwärterin/Fachlehreranwärter für arbeitstechnischen Fächer - berufliche Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft
StudSem Frankfurt berufl. Schulen -LIV**Bewerben**
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Über uns
Die Hessische Lehrkräfteakademie ist die Ausbildungsbehörde für den pädagogischen Vorbereitungsdienst in Hessen. Sie nimmt ihre Aufgaben durch zentrale Einrichtungen oder durch regionale Niederlassungen, wie etwa die Studienseminare, wahr.
Die Studienseminare vermitteln im pädagogischen Vorbereitungsdienst praxisorientierte Professionalität unter besonderer Berücksichtigung der unterschiedlichen Bildungsziele der einzelnen Bildungsgänge und der Schulformen. Sie unterstützen neben anderen Trägereinrichtungen durch ihre Veranstaltungen auch das berufsbegleitende Lernen der Lehrkräfte.
Ihre Aufgaben
Die Ausbildung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern erfolgt an einem Studienseminar für berufliche Schulen sowie an der Ihnen zugewiesenen Ausbildungsschule.
Die pädagogische Ausbildung erfolgt in der innerhalb der Ausschreibung benannten beruflichen Fachrichtung. Im pädagogischen Vorbereitungsdienst wird das während der beruflichen Qualifizierung und durch die einschlägige Berufserfahrung erworbene Fachwissen vertieft und in engem Bezug zum erteilten Unterricht fachdidaktisch erweitert.
Der pädagogische Vorbereitungsdienst dauert 21 Monate und schließt mit der Prüfung zum Erwerb der Lehrbefähigung in arbeitstechnischen Fächern ab.
Er ist in vier Abschnitte gegliedert:
- Einführungsphase (drei Monate, bewertungsfrei),
- erstes Hauptsemester (sechs Monate),
- zweites Hauptsemester (sechs Monate),
- Prüfungssemester (sechs Monate).
Die Ausbildung am Studienseminar ist inhaltlich und organisatorisch in Modulen und Ausbildungsveranstaltungen strukturiert. Die Ausbildung an der Ausbildungsschule umfasst Hospitationen, angeleiteten Unterricht sowie eigenverantwortlichen Unterricht.
Unsere Anforderungen
- Sie verfügen über eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung in der Fachrichtung Ernährung und Hauswirtschaft als Bäckerin oder Bäcker.
- Sie verfügen über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung, die mindestens mit der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit einer Vollbeschäftigung nach Abschluss der einschlägigen Berufsausbildung ausgeübt wurde.
- Sie verfügen über einen der nachfolgend benannten Abschlüsse:
- Abschluss einer einschlägigen mindestens zweijährigen Fachschule - Abschluss einer einschlägigen Meisterprüfung
- anderer vergleichbarer Abschluss mit entsprechender einschlägiger Qualifikation
- Sie verfügen über Erfahrungen im Bereich Konditorei.
- Gegebenenfalls zusätzliche Sprachprüfung:
Sofern die Prüfung in einem Staat abgelegt wurde, in dem die Amtssprache nicht Deutsch ist, muss zusätzlich ein Nachweis über die für den Unterricht erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse vorgelegt werden (mindestens mit „gut“ bestandene „Goethe-Zertifikat C 1“ oder Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie).
Unsere Angebote
- Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen:
- Beamtenverhältnis auf Widerruf - Anwärterbezüge (A10 g. D.)
- Hessenweit kostenfreie Nutzung des ÖPNV über das LandesTicket Hessen
Allgemeine Hinweise
Erforderliche Bewerbungsunterlagen:
- Schulabschlusszeugnis
- Prüfungszeugnis der abgeschlossenen Berufsausbildung
- Prüfungszeugnis der mindestens zweijährigen Fachschule oder Prüfungszeugnis der Meisterprüfung oder Abschlusszeugnis des vergleichbaren anderen Abschlusses
- Nachweis über die einschlägige Berufserfahrung (z. B. Arbeitszeugnis, aus dem Beschäftigungsdauer, Beschäftigungsumfang und die wahrgenommenen Aufgaben hervorgehen)
- Gegebenenfalls Nachweis Sprachprüfung (mindestens mit „gut“ bestandenes „Goethe-Zertifikat C 1“ oder Deutschprüfung vor der Hessischen Lehrkräfteakademie).
- Lebenslauf
Voraussetzung für die Zulassung zum Vorbereitungsdienst ist eine Eignungsüberprüfung. Diese besteht aus einer schriftlichen Überprüfung, die der Feststellung der fachlichen, sprachlichen und didaktischen Kompetenzen dient. Wird diese mit „bestanden“ bewertet, wird in einer ca. zwanzigminütigen Unterrichtssequenz die unterrichtspraktische Fähigkeit der Bewerberin/des Bewerbers geprüft und in einem Gespräch reflektiert. Ein Einzel
- oder Gruppengespräch rundet das Überprüfungsverfahren ab.
Bewerbungen schwerbehinderter Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Kontakt:
Bei Rückfragen können Sie sich an folgende Kontaktstellen wenden:
- Das Studienseminar für berufliche Schulen Frankfurt am Main
- Die Ausbildungsschule
- Die Gleichstellungsbeauftragte der Hessischen Lehrkräfteakademie, insbesondere im Hinblick auf Fragen der Gleichstellung und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Hinweise Ausschreibungsverfahren Fachlehreranwärterin/Fachlehreranwärter
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