Sachbearbeitung Für Den Bereich Asylbewerberleistungsgesetz

vor 1 Monat


Tönisvorst, Deutschland Stadt Tönisvorst Vollzeit

Standort Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst
Eingruppierung Entgeltgruppe 9c TVöD
Befristung unbefristet
Arbeitszeit 39 Wochenstunden
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Die Stadt Tönisvorst sucht zum schnellstmöglich eine Sachbearbeitung für den Bereich Asylbewerberleistungsgesetz (m/w/d).
Willkommen bei der Stadt Tönisvorst - die Apfelstadt mit ca. 30.000 Einwohnern, die nicht nur durch ihre idyllische Lage zwischen den Metropolen am Niederrhein besticht, sondern auch als attraktive Arbeitgeberin zahlreiche Möglichkeiten für Ihre erfolgreiche Karriere bietet.
Als Stadtverwaltung von Tönisvorst sind wir stolz darauf, ein breites Spektrum an Berufsmöglichkeiten anzubieten, die sowohl erfahrenen Fachkräften, als auch motivierten Nachwuchstalenten gerecht werden. Wir sind bestrebt eine dynamische, familiäre und inklusive Arbeitsumgebung zu schaffen, in welcher Selbständigkeit, Kreativität und Teamgeist mit der Vereinbarkeit von Beruf und Familie kombiniert wird.
Unser Team besteht aus engagierten Mitarbeiter*innen die täglich daran arbeiten, das Leben unserer Bürger*innen zu verbessern. Gemeinsam setzen wir uns für eine effiziente Verwaltung, einen herausragenden Service und nachhaltige Entwicklung ein.
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Ihr Aufgabengebiet
- Beratung und Unterstützung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Selbständige Bearbeitung der Anträge bis hin zur Bescheiderteilung
- Geltendmachung von Kostenerstattungsansprüchen
- Kooperative Zusammenarbeit mit anderen Bereichen (z.B. Ausländeramt, Jugendamt, Bürgerservice etc. )
- Führung und Weiterleitung von Statistiken nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
- Festsetzung von Unterkunftskosten

Wir bieten Ihnen
- Bezahlung nach dem TVöD bis zu EG 9c mit den üblichen Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes (Jahressonderzahlung, betriebliche Altersvorsorge etc.), vorbehaltlich der persönlichen Qualifikation. Bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist eine Beschäftigung im Beamtenverhältnis, vorbehaltlich einer noch durchzuführenden Stellenbewertung, möglich
- 30 Tage tariflicher Urlaub
- beste Bedingungen zur Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf
- einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz,
- eine abwechslungsreiche, interessante und anspruchsvolle Tätigkeit mit der Möglichkeit zur fachlichen Mitgestaltung
- ein kollegiales und motivierendes Arbeitsklima, das von Vertrauen und Teamgeist geprägt ist
- kurze Entscheidungswege und flache Hierarchien mit einer offene Kommunikationskultur

Veränderungen in der Aufgabenzuordnung bleiben vorbehalten.
Das bringen Sie mit
- Sie besitzen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, einen Abschluss als Diplom-Verwaltungswirt*in FH, Bachelor of Law oder Bachelor of Arts, die Qualifikation als Verwaltungsfachwirt*in (Verwaltungslehrgang II)
- hohe Einsatzbereitschaft mit Eigeninitiative, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz, Belastbarkeit
- Bereitschaft zur Weiterbildung
- gute PC-Kenntnisse
- Selbstständiges und organisiertes Arbeiten
- Serviceorientierung und Belastbarkeit
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Haben wir Ihr Interesse geweckt?Dann richten Sie Ihre Bewerbung bitte über unser Online-Formular mit den üblichen Unterlagen. Die Stelle eignet sich für eine Besetzung in Teilzeit. Die Realisierung hängt von den eingehenden Bewerbungen ab.
Bewerbungsschluss ist der 06.01.2025.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung über unser Online-Formular.
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Kontakt
**Sie haben fachliche Fragen? Dann melden Sie sich gerne bei**:
Frau Dornbusch
**Tel.**:
Bei Fragen zum Auswahlverfahren und personalrechtlichen Fragen melden Sie sich bitte bei:
Frau Dicker
**Tel.**:
**Hinweise zum Bewerbungsverfahren**:
Die Stadt Tönisvorst setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Menschen, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.
Die Stadt Tönisvorst hat sich die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel gesetzt. Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Die Auswahlentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Landesgleichstellungsgesetzes NRW. Frauen werden nach Maßgabe dieses Gesetzes bevorzugt berücksichtigt.
Für Schwerbehinderte mit gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung gelten die Bestimmungen des Sozialgesetzbuches (SGB) IX.
Angefallene Kosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens werden von der Stadt Tönisvorst nicht erstattet.
Stadt Tönisvorst
- Der Bürgermeister - Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
Telefon +49 2151 999 0



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