Interkulturelle Einsatzberaterin
vor 6 Monaten
Die Bundeswehr garantiert Sicherheit, Souveränität und außenpolitische Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland. Darüber hinaus schützt sie die Bürgerinnen und Bürger, unterstützt Verbündete und leistet Amtshilfe bei Naturkatastrophen und schweren Unglücksfällen im Inland. Hierbei unterliegt sie den Entscheidungen des Bundestages, dem deutschen Grundgesetz und dem Völkerrecht.
**_Beschäftigungsdienststelle _**
Zentrum Cyber-Operationen (ZCO)
- Sie werten interkulturelle Lage
- und Grundlageninformationen unter Berücksichtigung von sozialen Strukturen und Netzwerken aus und stellen diese Informationen bedarfsgerecht bereit. Die Stelle ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
**WAS FÜR SIE ZÄHLT**
- Sie werden in ein Beamtenverhältnis oder mit dem Ziel der Verbeamtung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt. Sollte eine Verbeamtung nicht möglich sein, werden Sie in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis eingestellt.
- Sie erwartet ein attraktives Gehalt, bemessen nach dem Bundesbesoldungsgesetz
- (BBesG) bzw. Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD).
- Die ausgeschriebene Stelle ist mit der Besoldungsgruppe A 13/14 nach dem BBesG bewertet.
- Die Einstellung oder Übernahme in ein Beamtenverhältnis erfolgt bis in ein Amt der BesGr A 14 BBesG und ist abhängig von der Erfüllung laufbahnrechtlicher Voraussetzungen und Ihren hauptberuflichen Erfahrungszeiten.
- Die Besetzung der ausgeschriebenen Stelle kann auch mit Tarifbeschäftigten erfolgen. Eine Eingruppierung bis in die Entgeltgruppe 14 erfolgt unter Beachtung des - 12 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) im Hinblick auf die tatsächlich nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeiten und insbesondere die Erfüllung der persönlichen und tariflichen Anforderungen.
- Sie stimmen zu, für eine Verbeamtung an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen.
- Sie profitieren von einer gezielten Personalentwicklung und einem umfangreichen Fort-und Ausbildungsangebot.
- Sie arbeiten bei einem anerkannten und familienfreundlichen Arbeitgeber in sicheren wirtschaftlichen Verhältnissen.
- Die Bundeswehr fördert die Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf, beispielsweise durch die Beschäftigung in Form von Teilzeit; die ausgeschriebene Stelle ist teilzeitfähig.
**WAS FÜR UNS ZÄHLT**
- Sie verfügen über ein erfolgreich abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium (Master, Magister oder universitäres Diplom) der Fächergruppe Sprach
- und Kulturwissenschaften.
- Sie besitzen Fremdsprachenkenntnisse in Englisch mit einem Leistungsstand von mindestens B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen oder können mindestens eine nicht älter als fünf Jahre alte wissenschaftliche Publikation in englischer Sprache **oder**
einen nicht länger als fünf Jahre zurückliegenden Studienaufenthalt von mindestens einem Jahr **oder**
eine nicht länger als fünf Jahre zurückliegende Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr im englischsprachigen Ausland nachweisen.
- Sie besitzen Fremdsprachenkenntnisse in Russisch mit einem Leistungsstand von mindestens B2 des gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen **oder**
können mindestens eine nicht älter als fünf Jahre alte wissenschaftliche Publikation in russischer Sprache nachweisen.
- Sie verfügen über Kenntnisse und Erfahrungen in der interkulturellen Beratung nachgewiesen durch mindestens eine berufliche Tätigkeit.
- Sie können eine aktuelle Sicherheitsüberprüfung der Stufe Ü3 nachweisen oder sind bereit, an einer erweiterten Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz Bund teilzunehmen. Die erfolgreiche Sicherheitsüberprüfung ist verpflichtend zur Besetzung der ausgeschriebenen Stelle. Bei Nichtbestehen der Sicherheitsüberprüfung kann keine Verwendung auf dieser Stelle erfolgen.
- Sie verfügen über Gleichstellungskompetenz.
- Sie treten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes ein.
- Sie stimmen zu, für eine Verbeamtung an einer gesundheitlichen Eignungsfeststellung teilzunehmen.
- Für die Einstellung gibt es keine Altersgrenze, aber im Hinblick auf eine mögliche Verbeamtung dürfen Sie zum Zeitpunkt der Ernennung grundsätzlich das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Andernfalls können Sie ggf. in ein Arbeitsverhältnis eingestellt werden.
- Bei dem genannten „geplanten Einstellungsdatum“ bzw. dem genannten Datum zum „Beginn der Tätigkeit“ handelt es sich um einen beabsichtigten Termin, der bedingt durch den Ablauf des Ausschreibungsverfahrens ggf. auf einen späteren Zeitpunkt im Rahmen der möglichen Einstellungszusage festgelegt wird.
- Die Bundeswehr fördert die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern und begrüßt deshalb besonders Bewerbungen von Frauen.
- Nach Maßgabe des Sozialgesetzbuchs IX und des Behindertengleichstellungsgesetzes begrüßen wir ausdrücklich Bewerbungen v