W3 Professur Für Künstler innenmedizin
vor 2 Monaten
Die Folkwang Universität der Künste ist die zentrale künstlerische Ausbildungsstätte für Musik, Theater, Tanz, Gestaltung und Wissenschaft in Nordrhein-Westfalen mit Campus und Veranstaltungsorten in Essen, Duisburg, Bochum und Dortmund.
An der Folkwang Universität der Künste ist im Fachbereich 2 zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine
***W3 Professur für Künstler*innenmedizin (Performing Arts Medicine)**:
zu besetzen.
Gesucht wird eine herausragende Persönlichkeit, die den Bereich der Künstler*innenmedizin (Performing Arts Medicine) in Lehre und Forschung an der Folkwang Universität der Künste vertritt. In Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Universität Duisburg-Essen sowie dem Universitätsklinikum Essen soll eine interdisziplinäre medizinische Sprechstunde aufgebaut werden, für die die*der Stelleninhaber*in eine Beratungs
- und Koordinationsfunktion an der Folkwang Universität der Künste übernehmen soll.
***Zum Aufgabengebiet der Professur gehören**:
- Lehre im Bereich der Künstler*innenmedizin (Performing Arts Medicine), die sich übergreifend an alle wissenschaftlichen und künstlerisch-praktischen Studiengänge der Folkwang Universität der Künste richtet,
- Forschung im Bereich der Künstler*innenmedizin (Performing Arts Medicine) inkl. Publikationstätigkeit, Einwerbung von Drittmitteln,
- Medizinische Beratung von Studierenden und Angehörigen der Folkwang Universität der Künste bei künstler*innenspezifischen gesundheitlichen Problemen,
- Struktureller Aufbau und institutionelle Etablierung des Faches Künstler*innenmedizin an der Folkwang Universität der Künste,
- Bereitschaft zur Kooperation innerhalb der Folkwang Universität der Künste sowie in externen Kooperationen,Mitwirkung in Prüfungskommissionen.
Die Mitarbeit an der hochschuldidaktischen Weiterentwicklung und in Gremien der akademischen Selbstverwaltung der Folkwang Universität der Künste sowie der Weiterentwicklung der Studienprogramme der Hochschule ist obligatorisch.
***Voraussetzungen**:
- ein abgeschlossenes Medizinstudium sowie eine Facharztqualifikation in einem für den Bereich der Künstler*innenmedizin (Performing Arts Medicine) relevanten medizinischen Fachgebiet (z.B. Allgemeinmedizin, Psychosomatik und Psychotherapie, Phoniatrie und Pädaudiologie, Physikalische und Rehabilitative Medizin, Neurologie, Orthopädie etc.),
- eine medizinische Promotion und Habilitation oder habilitationsäquivalente Leistungen sowie der Nachweis einschlägiger wissenschaftlicher Publikationen im Bereich der Künstler*innenmedizin (Performing Arts Medicine),
- ein hohes Interesse an der pädagogischen Vermittlung der Fachinhalte an der Folkwang Universität der Künste sowie der Nachweis einschlägiger Erfahrungen in der Lehre,
- erwünscht ist eine Nähe zur künstlerischen Praxis mit eigener Erfahrung (vorzugsweise Studienabschluss) in einer der an der Folkwang Universität der Künste vertretenen künstlerischen Disziplinen,ein Schwerpunkt in einem der folgenden Bereiche ist erwünscht: Psychologie, Psychotherapie, Psychosomatik, Neurologie, zudem ggf. Digitalität/KI
Neben der Lehrtätigkeit erwarten wir Team
- und Kommunikationsfähigkeit, insbesondere im Umgang mit Fragen von Gender und Diversity sowie eine engagierte interdisziplinäre Zusammenarbeit unter Einbeziehung aller vier Fachbereiche innerhalb der Hochschule. Insbesondere betrifft dies die Vermittlung und Zusammenführung der verschiedenen bestehenden Strukturen, Lehrangebote und beteiligten Personen im Bereich Gesundheitsförderung an der Folkwang Universität der Künste. Hierzu ist mit der Bewerbung ein Lehrkonzept einzureichen, in welchem ausgewählte an der Hochschule vertretene künstlerische und wissenschaftliche Disziplinen berücksichtigt werden.
***Einstellung**:
Die Stellenbesetzung erfolgt in der Regel unbefristet - je nach Vorliegen der Voraussetzungen im Rahmen eines Beamt*innenverhältnisses oder im Angestelltenverhältnis mit Privatdienstvertrag.
Im Übrigen sind die Einstellungsvoraussetzungen im - 29 Gesetz über die Kunsthochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Kunsthochschulgesetz - KunstHG NRW) geregelt.
***Vergütung**:
Die Besoldung/Vergütung richtet sich nach der Besoldungsgruppe W3 der Landesbesoldungsordnung W (LBesO NRW) i.V.m. dem Besoldungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LBesG NRW). Die Lehrverpflichtung beträgt z. Zt. 9 Semesterwochenstunden.
***Allgemeine Hinweise zum Berufungsverfahren**:
Die Folkwang Universität der Künste zielt darauf, die berufliche Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensweisen zu fördern und Einstellungsverfahren diskriminierungssensibel umzusetzen. Wir möchten, dass sich gesellschaftliche Vielfalt an der Hochschule widerspiegelt und setzen uns für mehr Chancengerechtigkeit ein. Wir begrüßen Bewerbungen aller Interessierten, unabhängig von Herkunft, Erscheinungsbild, Beeinträchtigung, sozialem Status, Religion, Alter, geschlechtlicher und sexueller
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