Ehrenamtlicher Patientenfürsprecher
vor 5 Monaten
**Interessenbekundungsverfahren**
Entsprechend des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen für Personen mit einer psychischen Erkrankung des Landes Sachsen-Anhalt (- 6 PsychKG LSA vom 14.10.2020) besteht für das Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale) eine freie Position als
**ehrenamtlicher Patientenfürsprecher (m/w/d)**:
Der Fachbereich Gesundheit der Stadt Halle (Saale) ist als zuständige Behörde verantwortlich. Das Ziel eines Patientenfürsprechers (m/w/d) ist es, die Rechte und Interessen von Personen mit einer psychischen Erkrankung (hierzu zählen auch Suchterkrankungen) zu wahren.
Möchten Sie sich im Rahmen eines Ehrenamtes engagieren? Dann freuen wir uns über Ihr Interesse.
**Ihre Aufgaben**:
- Prüfung von Anregungen, Bitten und Beschwerden von Personen mit einer psychischen Erkrankung (gemäß - 1 PsychKG LSA) sowie deren Angehörigen
- Interessenvertretung und Gesprächsvermittlung, insbesondere bei Konfliktfällen und Unterstützung in gesellschaftlichen Strukturen im Rahmen des Wiedereingliederungsprozesses
- Stärkung des Vertrauensverhältnisses zwischen Patienten (m/w/d) und deren Angehörigen einerseits sowie Leistungserbringern andererseits
- Sicherstellung der psychosozialen Versorgung durch Zusammenarbeit mit verschiedenen Akteuren (m/w/d) im Versorgungsraum, z. B. Patientenfürsprecher (m/w/d) nach - 15 des Krankenhausgesetzes Sachsen-Anhalt (KHG LSA), der Abteilung Sozialpsychiatrie (Sozialpsychiatrischer Dienst), der Kommunalen Arbeitsgemeinschaft „PSAG Halle/Saalekreis“, der ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und den gesetzlichen Betreuern (m/w/d)
- Angebot regelmäßiger Sprechstunden
- jährliche Berichterstattung an die Fachaufsicht (Landesverwaltungsamt) in Zusammenarbeit mit der Psychiatriekoordination
**Unsere Anforderungen**:
**Erforderlich sind**:
- Erfahrung in der Behandlung und Betreuung psychisch kranker Menschen
- Kenntnisse über Behandlungs
- und Versorgungssysteme für Menschen mit psychischen Erkrankungen
**Erwartet werden**:
- Psychiatrieerfahrung
- Einfühlungsvermögen
- persönliches Engagement
Personen, die in einer kommunalen oder einer Landesbehörde tätig sind, sollen nicht als Patientenfürsprecher (m/w/d) bestellt werden, wenn die das Ehrenamt betreffenden Aufgaben auch zu ihren dienstlichen Verpflichtungen gehören oder wenn sie in Einrichtungen tätig sind, auf die das zutrifft. Die Person soll auch nicht selbst hauptberuflich in einer stationären, teilstationären oder ambulanten Einrichtung für psychisch kranke Menschen im Versorgungsraum Halle (Saale)/Saalekreis tätig sein.
In Ihrer Tätigkeit sind Sie unabhängig, unter Berücksichtigung des PsychKG LSA und den dieses Gesetz ergänzenden rechtlichen Vorschriften. Sie unterliegen der Schweigepflicht.
**Wir bieten**:
eine auf zunächst zwei Jahre befristete Berufung zum ehrenamtlichen Patientenfürsprecher (m/w/d) für das Stadtgebiet der Stadt Halle (Saale). Für die Wahrnehmung der Tätigkeit wird eine Aufwandsentschädigung gewährt, welche sich nach dem Justizvergütungs
- und Justizentschädigungsgesetz (JVEG) richtet.
Für fachspezifische und organisatorische Fragen steht Ihnen Christina Lade, Psychiatriekoordinatorin im Fachbereich Gesundheit, unter der Telefonnummer 0345 221-5646 zur Verfügung.
Mit der Übersendung der Interessenbekundung stimmen Sie der Erhebung und Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit diesem Interessenbekundungsverfahren zu. Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem datenschutzrechtlichen Informationsblatt auf unserer Homepage.
Vorstellungskosten können von der Stadt Halle (Saale) leider nicht erstattet werden.
Stadt Halle (Saale)
Der Oberbürgermeister
-
Ehrenamtlicher Patientenfürsprecher
vor 2 Monaten
Bernburg (Saale), Deutschland Salus Altmark Holding gGmbH VollzeitIhre Stelle **Was**: **Ehrenamtlicher Patientenfürsprecher (m/w/d)**: **Wo**: Salus gGmbH Maßregelvollzug Bernburg Referenznummer: 31_2024_416 **Wann**: Ab sofort I 5 Stunden pro Woche Im Maßregelvollzugszentrum Sachsen-Anhalt, **Maßregelvollzug Bernburg**, **suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen **Ehrenamtlichen Patientenfürsprecher...