Sachbearbeiter in

vor 2 Wochen


Dortmund, Deutschland Stadt Dortmund Vollzeit

Im Jugendamt der Stadt Dortmund ist im Bereich der „Wirtschaftlichen Fachdienste und Kindschaftsrecht“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle

**als Sachbearbeiter*in (m/w/d) im Aufgabengebiet "Anspruchsverfolgung in der Unterhaltsvorschusskasse"
zu besetzen.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Aufgaben in Teilzeittätigkeit wahrzunehmen. Eine flexible Arbeitszeitgestaltung kann - orientiert an den dienstlichen Erfordernissen - vereinbart werden.

Die Tätigkeit ist nach Entgeltgruppe 9c TVÖD-V bzw. Besoldungsgruppe A 9 / A 10 LBesO NRW bewertet.

Die Ausschreibung richtet sich an Beamt*innen der Laufbahngruppe 2, Ämtergruppe des 1. Einstiegsamtes des nichttechnischen Dienstes bzw. an Verwaltungsfachangestellte und Beschäftigte, die den Verwaltungslehrgang II erfolgreich abgeschlossen haben.

Bewerber*innen, die über ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Jura (FH/Bachelor) oder ein Studium der Rechtswissenschaften, abgeschlossenes 1. Staatsexamen, verfügen, können sich ebenfalls bewerben. Die Eingruppierung erfolgt in diesen Fällen in die Entgeltgruppe 9a TVöD-V unter Zahlung einer Zulage nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V sowie der Verpflichtung die zweite Verwaltungsprüfung alsbald nachzuholen.

Ebenso bewerben können sich Bewerber*innen, die über ein abgeschlossenes Studium im Studiengang Betriebswirtschaftslehre oder Wirtschaftswissenschaften (FH/Bachelor) verfügen. Die Eingruppierung erfolgt in diesen Fällen in die Entgeltgruppe 4 TVöD-V unter Zahlung einer Zulage nach Entgeltgruppe 9c TVöD-V sowie der Verpflichtung die zweite Verwaltungsprüfung alsbald nachzuholen.

Die Einstellung erfolgt in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis.

Die Abteilung Unterhaltsvorschusskasse im Jugendamt ist zuständig für die Bereitstellung finanzieller Unterstützung für Kinder, deren Eltern sich getrennt haben oder geschieden sind und in Fällen, in denen ein Elternteil nicht in der Lage ist, ausreichenden Unterhalt zu leisten. Ihr Hauptziel ist es, sicherzustellen, dass Kinder nicht unter finanziellen Schwierigkeiten leiden, indem sie einen Vorschuss auf den Unterhalt erhalten, den sie von ihrem anderen Elternteil erhalten sollten.

Die Abteilung, die für Rückforderungen im Zusammenhang mit Unterhaltsvorschuss zuständig ist, kümmert sich um die rechtlichen Aspekte und Prozesse, die erforderlich sind, um Gelder zurückzufordern, die bereits an berechtigte Familien ausgezahlt wurden. Ihr Hauptaugenmerk liegt darauf, sicherzustellen, dass die finanziellen Mittel korrekt verwendet und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurückgefordert werden, wenn bestimmte Bedingungen nicht mehr erfüllt sind. Diese Abteilung überprüft die Ansprüche sorgfältig, initiiert Rückforderungsverfahren, wenn notwendig, und koordiniert rechtliche Schritte, um sicherzustellen, dass staatliche Mittel verantwortungsvoll verwaltet werden.

**Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Auswertung der Berichte bzw. Niederschriften der Vollziehungsbeamt*innen und Entscheidungsfindung für die Einleitung geeigneter Beitreibungsmaßnahmen
- Bearbeiten von Forderungspfändungen aller Art
- Einleitung des Verfahrens zur Abgabe der Vermögensauskunft für privatrechtliche Forderungen
- Beantragung richterlicher Durchsuchungsbeschlüsse
- Sicherung von Forderungen durch die Eintragung von Zwangsvollstreckungsverfahren
- Verhandlungen mit Zahlungspflichtigen und Erteilen von Auskünften
- Titelerwirkungen/ Titelumschreibungen
- Drittschuldnerklagen
- Vollstreckungsgegenklagen
- Prozessvertretung vor dem Amtsgericht/Arbeitsgericht
- Geltendmachung privatrechtlicher Forderungen im Verbraucher
- und Regelinsolvenzverfahren
- Rückgriff gegen Erb*innen Vorbereitung von Verfahren gem. - 32 GemHVO (Stundung/Niederschlagung/Erlass)

Die Aufgabenwahrnehmung im Sachgebiet „Anspruchsverfolgung in der Unterhaltsvorschusskasse“ erfordert fundierte Kenntnisse insbesondere des Unterhaltsvorschussgesetzes, des Zivilrechtes, des Jugendhilfe
- und Sozialrechtes sowie der angrenzenden Rechtsgebiete, bzw. die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.

Verbindliches Auftreten vor Gericht und gegenüber Rechtsvertretungen sowie besonderes Einfühlungsvermögen gegenüber den Bürger*innen ist Voraussetzung.

Bewerber*innen müssen selbständig und verantwortlich handeln können. Sensibilität, besondere Belastbarkeit, Verhandlungsgeschick und die Fähigkeit zu systematischem Denken und Handeln ist unverzichtbar.

Haben Sie jetzt Interesse, in ein gutes Team zu wechseln? Lernen Sie uns kennen: Gerne sprechen wir mit Ihnen über Ihre Fragen, Ihre Aufgaben und Ihr Team. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme. Eine Hospitation ermöglichen wir sehr gerne.

Die Stadt Dortmund bietet Ihnen optimale Voraussetzungen der Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf u. a. durch die Möglichkeit, die Aufgaben in Teilzeittätigkeit und / oder mobiler Arbeit wahrzunehmen sowie eine flexible Arbeitszeitgestaltung.

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