Sachbearbeitung Schulsekretariat

vor 3 Wochen


Bischofswerda, Deutschland Große Kreisstadt Bischofswerda Vollzeit

Eingebettet in das Lausitzer Hügelland wird Bischofswerda nicht nur als das Tor zur Oberlausitz bezeichnet, sondern im Volksmund auch liebevoll Schiebock genannt. Die Große Kreisstadt Bischofswerda mit Ihren 11.000 Einwohnern bietet ein lebens
- und liebenswertes Zuhause für alle Generationen. Neben zahlreichen Kindertagesstätten ist die Stadt Bischofswerda auch Schulträger von 3 Grund
- und einer Oberschule.

Die Große Kreisstadt Bischofswerda schreibt zum schnellstmöglichen Zeitpunkt folgende Stelle für die Oberschule, Kirchstr. in Bischofswerda unbefristet aus:
Sachbearbeitung Schulsekretariat (m/w/d)

Umfang

30 h/Wo.

Befristung

unbefristet

Vergütung

EG 5 TVöD

Beginn

schnellstmöglicher Zeitpunkt

Die durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit beträgt 30 Stunden und die Vergütung erfolgt tarifgerecht nach TVöD, EG 5.

**Aufgabengebiet**:

- Schulsekretariatsaufgaben, u.a. Postbearbeitung, Erteilung von Auskünften, Telefonvermittlung, Führen des Schularchivs, Terminkoordination (allgemeiner Bürodienst), Erstellen von Serienbriefen und Präsentationen
- Schülerangelegenheiten, insbesondere Pflege der SaxSVS Datenbank, Durchführung des Anmeldeverfahrens, Führen der Schülerdatei/-akten, Ausstellen von Bescheinigungen und Schülerausweisen
- Bearbeitung von schulorganisatorischen Aufgaben, insbesondere Führen der Personalnebenakten sowie Erstellung und Aktualisierung von Klassenlisten
- Verwaltung von Leihgeräten an Schüler
- Beschaffungsaufgaben
- Inventarisierung

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Änderungen des Aufgabengebietes sind möglich.

**Was wir erwarten**:

- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder Fachangestellte/r für Bürokommunikation oder ein vergleichbarer Abschluss
- Führerschein der Klasse B; die Nutzung des privaten PKWs für dienstliche Zwecke wird vorausgesetzt
- gute bis sehr gute PC-Kenntnisse (u.a. Office-Programme, Datenbanken)
- positive Einstellung zu Kindern und Jugendlichen
- Verantwortungsbewusstsein, Kommunikationsfähigkeit, Organisationsvermögen

Interessiert? Dann freuen wir uns auf Ihre Online-Bewerbung

**Ansprechpartner**:
**zum Aufgabengebiet**:
Frau Müller
Amtsleiterin Familien
- und Ordnungsamt
Telefonnummer 03594 / 786 120

**zum Ausschreibungsverfahren**:
Frau Sommer
Sachbearbeiterin Personal
Telefonnummer 03594 / 786 221

Die Bewerbung mit aussagefähigen Unterlagen reichen Sie bitte bis zum 10.03.2024 über unser Online-Bewerberportal auf unserer Homepage unter mit folgender Anschrift ein:
Stadt Bischofswerda
Team Recht und Personal
**Kennwort**: „Sachbearbeitung Schulsekretariat (m/w/d)“
Altmarkt 1
01877 Bischofswerda

Aus Sicherheitsgründen können nur Anhänge im PDF-Format angenommen werden.

Später eingehende Bewerbungen werden nicht berücksichtigt.

Schwerbehinderte beziehungsweise ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Zur entsprechenden Berücksichtigung bitten wir Sie, einen entsprechenden Nachweis den Bewerbungsunterlagen beizufügen.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber datenschutzrechtlich vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung stehen, werden nicht erstattet.

Alle Angaben werden ausschließlich in der männlichen Form ausgeschrieben. Sie gelten jedoch gleichberechtigt für Personen jeden Geschlechtes.

**Datenschutz bei Bewerbungen und im Bewerbungsverfahren**:
Zum Zwecke der Abwicklung von Bewerbungsverfahren erheben und verarbeiten wir personenbezogene Daten von Bewerbern. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein Kontaktformular an uns übermittelt. Schließen wir mit einem Bewerber einen Anstellungsvertrag, so werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Schließen wir mit dem Bewerber keinen Anstellungsvertrag, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

Prof. Dr. Große
Oberbürgermeister