Stellvertretende Abteilungsleitung Im

vor 1 Monat


Siegburg, Deutschland Rhein-Sieg-Kreis Vollzeit

Der Rhein-Sieg-Kreis sucht für das Bauaufsichtsamt zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

**Stellvertrende Abteilungsleitung im Bauaufsichtsamt**
**(w/m/d)**:
in Vollzeit. Der Dienstort ist Siegburg.

Der Rhein-Sieg-Kreis (etwa 600.000 Einwohner) ist einer der flächengrößten Kreise der Bundesrepublik Deutschland. Sitz der Kreisverwaltung ist die Kreisstadt Siegburg.

**Ihre Aufgaben**:

- Vertretung der Abteilungsleitung
- Leitung und Führung eines Teams in der Unteren Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigungsverfahren, Bauzustandsbesichtigungen)
- Bauberatung
- fachliche Stellungnahmen in Bauleitplan
- und BlmSchG-VerfahrenBeratung der Gemeinden in bauleitplanerischen Angelegenheiten

**Ihr Profil**:

- Diplomingenieur/in oder Master der Fachrichtung Architektur
- eine mehrjährige Tätigkeit in einer Bauaufsichtsbehörde
- Führungserfahrung wäre wünschenswert
- fundierte Kenntnisse und sichere Anwendung des Bauplanungs
- und Bauordnungsrechts
- selbstständiges Arbeiten und Entscheidungsfreude
- Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick
- soziale Kompetenzsicheres und freundliches Auftreten

**Wir bieten Ihnen**:

- Besoldungsgruppe A 12 LBesG NRW bzw. Entgeltgruppe E 12 TVöD sowie alle im öffentlichen Dienst üblichen Sozialleistungen
- gute Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- bedarfsorientierte FortbildungAngebote der betrieblichen Gesundheitsförderung

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Leiter der Abteilung der Unteren Bauaufsicht, Herrn Paffenholz (Telefonnummer: 02241/13-2236).

Die Kreisverwaltung des Rhein-Sieg-Kreises fördert die Gleichstellung aller Menschen und begrüßt deshalb Bewerbungen von Frauen, Männern und divers geschlechtlichen Menschen, unabhängig von deren ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität ausdrücklich.

Die bevorzugte Berücksichtigung von Frauen gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz findet Anwendung. Die Stellenbesetzung ist im Rahmen des Jobsharings auch in Teilzeit möglich.

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