Förderschulkonrektorin/förderschulkonrektor - Zur

vor 1 Woche


RheinMainGebiet, Deutschland Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule Vollzeit

Förderschulkonrektorin/Förderschulkonrektor - zur Wahrnehmung von Schulleitungsaufgaben - (w/m/d) an der Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule in Hofheim am Taunus

Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule

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- Über uns

Die Friedrich-von-Bodelschwingh-Schule ist eine staatliche Förderschule mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung mit regionalem Beratungs
- und Förderzentrum (rBFZ).
Nähere Informationen können der Homepage entnommen werden:
Ihre Aufgaben
- Auf der Grundlage der Geschäftsverteilung hat die zukünftige Stelleninhaberin / der zukünftige Stelleninhaber insbesondere folgende Aufgaben wahrzunehmen:

- Erfüllung von Verwaltungsaufgaben in enger Abstimmung mit der Schulleitung (Koordination der Personaleinsatzplanung, LUSD, PPB, Budgetverwaltung, Ressourcen
- und Personalverwaltung und -steuerung)- Weiterentwicklung des rBFZ in Zusammenarbeit mit der Schulleitung
- Koordination und Zusammenarbeit Förderschule und rBFZ
- Eigenverantwortliche Organisation, Steuerung, Pflege der Verfahren zur Feststellung des Anspruchs auf sonderpädagogische Förderung
- Fachliche und pädagogische Beratung der Lehrkräfte, der Eltern und der Schülerinnen und Schüler
- Planung und Durchführung der rBFZ-Konferenzen
- Mitwirkung bei der Vorbereitung und Leitung von Konferenzen, pädagogischen Tagen sowie Infotagen.
- Entwicklung eines Vertretungskonzepts
- Mitarbeit in den inklusiven Schulbündnissen
- Pflege der Kooperationsvereinbarungen mit den allgemeinen Schulen

Unsere Anforderungen
- Die allgemeinen Erwartungen an die neue Konrektorin / den neuen Konrektor z. W. v. SLA ergeben sich aus dem Hessischen Schulgesetz, der Dienstordnung, den allgemeinen Hinweisen im Hessenportal und dem Erlass zum Ausschreibungs
- und Auswahlverfahren zur Besetzung von Stellen vom 24. November 2017 (ABl.1/18, S. 35 ff.).
- Für die Besetzung der Stelle werden zwingend vorausgesetzt:
- Lehramt an Förderschulen
- Mindestens dreijährige unterrichtliche Tätigkeit im Beratungs
- und Förderzentrum
- Tätigkeit als Leiterin oder Leiter oder stellvertretende Leiterin oder Leiter einer Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Entwicklung und einem regionalen Beratungs
- und Förderzentrum
- Die nachstehenden Anforderungen sind erwünscht und sollen möglichst weitgehend erfüllt werden:

- Erfahrungen in schulischen Verwaltungsverfahren/ -programmen
- Erfahrungen in der Ressourcenplanung und -steuerung in Schule und rBFZ- Kenntnisse und Erfahrungen in der Schulentwicklungsarbeit
- Hohe Planungs
- und Organisationsfähigkeit
- Hohes Pflicht
- und Verantwortungsbewusstsein- Hohe Budgetkompetenz
- Kenntnisse und Erfahrungen in der Beratung und fachlichen Prüfung sonderpädagogischer Verfahren
- Hohe Konfliktfähigkeit
- Erfahrungen und Kenntnisse im Umgang mit Schülerinnen und Schüler mit besonders herausforderndem Verhalten
- Hohe Dialog
- und Kommunikationsfähigkeit

Unsere Angebote

Eine interessante Tätigkeit im schulischen Umfeld
Zusatzversorgung und die üblichen sozialen Leistungen der hessischen Landesverwaltung (z.B. Hessenticket)

Allgemeine Hinweise

Bewerbungen von Frauen sind besonders erwünscht.
Vollzeitstellen sind grundsätzlich teilbar.
Bewerberinnen und Bewerber mit Behinderung gem. - 2 Abs. 2 und 3 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3234), geändert durch Gesetz vom 17. Juli 2017 (BGBl. I S. 2541, 2571), werden bei der Auswahl für Beförderungsstellen im Rahmen der geltenden Bestimmungen bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Bewerbungsschreiben müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusammen mit den erforderlichen Personalunterlagen wie Lebenslauf, Kopien oder Abschriften der Zeugnisse über die Lehramtsprüfungen und der letzten Ernennungsurkunde sowie detaillierten Nachweisen über bisherige berufliche Tätigkeiten und weiteren Nachweisen, insbesondere über die in der Ausschreibung zusätzlich verlangten Anforderungen beim in der Ausschreibung genannten Staatlichen Schulamt bzw. bei der Hessischen Lehrkräfteakademie eingehen.
Bewerbungen auf Schulleiterinnen
- bzw. Schulleiterstellen, für deren Besetzung das Kultusministerium zuständig ist (ab Besoldungsgruppe A 15), müssen innerhalb der jeweiligen Bewerbungsfrist zusätzlich unmittelbar beim Kultusministerium eingehen.
Mit der Bewerbung erklären die Bewerberinnen und Bewerber um Stellen von Schulleiterinnen und Schulleitern zugleich ihr Einverständnis, dass ihre Bewerbungsunterlagen auch dem Schulträger zur Kenntnis gegeben werden.
Außerhessische Bewerberinnen und Bewerber müssen ihr Einverständnis zur Anforderung ihrer Personalakten unter Hinweis auf die aktenführende Behörde bereits bei der Bewerbung erklären. Weiterhin trifft sie die Mitwirkungspflicht, bei ihrer Dienststelle auf die Erstellung einer zeitnahen Beurteilung hinzuwirken, um die für die Auswahlentscheidung zuständige Dienst



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