Inhabers Neu

vor 1 Monat


Mainz, Deutschland Staatskanzlei Rheinland-Pfalz Vollzeit

**Bei der Verbandsgemeinde Maxdorf ist die Stelle der hauptamtlichen Bürgermeisterin / des hauptamtlichen Bürgermeisters ab 1. August 2025 wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Stelleninhabers neu zu besetzen. Bewerbungsfrist läuft bis 18. Dezember 2024.**:
Der Stelleninhaber wird sich nicht mehr um
eine Wiederwahl bewerben.

Die Verbandsgemeinde Maxdorf
besteht aus den drei Ortsgemeinden
Birkenheide, Fußgönheim und Maxdorf
mit rd. 13.500 Einwohnerinnen und
Einwohnern. Der Sitz der Verwaltung
befindet sich in der Ortsgemeinde
Maxdorf.

Die Wahl der Bürgermeisterin / des
Bürgermeisters erfolgt am Sonntag,
dem 30. März 2025 unmittelbar durch
die wahlberechtigten Bürgerinnen und
Bürger der Verbandsgemeinde Maxdorf
für die Amtszeit von acht Jahren
(Urwahl). Erhält bei dieser Wahl keine
Bewerberin / kein Bewerber mehr als
die Hälfte der gültigen Stimmen, so
findet am Sonntag, dem 14. April 2025
eine Stichwahl zwischen den beiden
Bewerberinnen / Bewerbern statt, die
bei der Wahl die höchste Stimmenzahl
erhalten haben.

Wählbar zur Bürgermeisterin / zum
Bürgermeister ist, wer

a) Deutsche / r im Sinne des Art. 116
Abs. 1 des Grundgesetzes oder
Staatsangehörige / r eines anderen
Mitgliedstaates der Europäischen
Union mit Wohnsitz in der
Bundesrepublik Deutschland ist,
b) am Tag der Wahl (30. März 2025) das
23. Lebensjahr vollendet hat,
c) nicht von der Wählbarkeit
gemäß - 4 Abs. 2 des
Kommunalwahlgesetzes
ausgeschlossen ist sowie
d) die Gewähr dafür bietet, dass sie / er
jederzeit für die freiheitlich
demokratische Grundordnung im
Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am
Tag der Wahl das 65. Lebensjahr
vollendet hat.

Die / Der Gewählte wird in das
Beamtenverhältnis auf Zeit berufen.
Die Besoldung richtet sich nach der
Kommunal-Besoldungsverordnung
des Landes Rheinland-Pfalz. Danach
ist das Amt in der ersten Amtszeit
zunächst in die Besoldungsgruppe
A 16 eingestuft. Eine Höherstufung
in die Besoldungsgruppe B 2 ist
frühestens nach zwei Amtsjahren
möglich. Neben der Besoldung wird eine
Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Neben der beamtenrechtlich
notwendigen Bewerbung ist zur
Teilnahme an der Wahl die Einreichung
eines förmlichen Wahlvorschlages
einer Einzelbewerberin / eines
Einzelbewerbers oder einer Partei
oder Wählergruppe gemäß dem
Kommunalwahlgesetz erforderlich.

Es wird darauf hingewiesen, dass
gültige Wahlvorschläge nur bis zum
10. Februar 2025, 18.00 Uhr, bei dem
Wahlleiter (Ausschlussfrist) eingereicht
werden können. Weitere Einzelheiten
ergeben sich aus der amtlichen
Bekanntmachung über die Aufforderung
zur Einreichung von Wahlvorschlägen,
die von dem Wahlleiter spätestens
am 69. Tag vor der Wahl (20. Januar
2025) im Bekanntmachungsorgan,
dem Amtsblatt der Verbandsgemeinde
Maxdorf, erscheint.

Mit der Bewerbung kann gleichzeitig
das Einverständnis erklärt werden,
dass politischen Parteien oder
Wählergruppen die eingegangene
Bewerbung bekannt gegeben
oder Einsicht in die weiteren
Unterlagen gewährt wird. Ein
solches Einverständnis kann auf eine
oder mehrere Parteien und / oder
Wählergruppen beschränkt werden.
Die Abgabe oder Nichtabgabe
einer solchen Erklärung hat auf die
Ordnungsmäßigkeit der eingereichten
Bewerbung keinen Einfl uss.

Gesucht wird eine
verantwortungsbewusste, kreative,
zielstrebige und entscheidungsfreudige
Persönlichkeit, die befähigt ist, mit
dem Verbandsgemeinderat, seinen
Ausschüssen und den Gremien
der Ortsgemeinden vertrauensvoll
zusammenzuarbeiten, den
Kontakt zur Bevölkerung und zur
heimischen Wirtschaft zu pflegen
und die Verwaltung als modernes
Dienstleistungsunternehmen kooperativ,
wirtschaftlich und bürgernah zu leiten.

Bewerbungen mit den üblichen
Unterlagen werden erbeten bis zum
18. Dezember 2024 (keine
Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Maxdorf
Wahl der Bürgermeisterin /
des Bürgermeisters
z. Hd. des Wahlleiters
Hauptstraße 79
67133 Maxdorf

(Staatsanzeiger Nr. 40 vom 28. Oktober 2024)