Außendienstmitarbeiter in Im Stadtordnungsdienst
vor 6 Monaten
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Außendienstmitarbeiter*in im Stadtordnungsdienst (w/m/d)
Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung
**Ihre Aufgaben**:
- Wahrnehmung von Außendienstaufgaben im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung einschließlich der Anordnung und Durchsetzung ordnungsrechtlicher Maßnahmen sowie die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten
- Durchführung gemeinsamer Streifengänge mit der Polizei und anderen Ordnungspartner*innen
- Eigenverantwortliche Betreuung eines Bezirks mit folgenden Aufgaben bzw. Maßnahmen nach: - PsychKG - Gewerberecht - Schwarzarbeitsrecht - Jugendschutzrecht, der Gebietsordnung - Landeshundegesetz - Lärmschutz und allgemeiner Gefahrenabwehr zur Aufrechterhaltung der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Überprüfung von Baustellen und Containerstandorten
- Überwachung der Erlaubnisse nach Sprengstoffrecht
- Vorfeststellung von Hunderassen, Wesensbeurteilung sowie Sicherstellung
- Kampfmittelräumung
- Vorführung schulpflichtiger und ansteckungsgefährdeter Personen
- Transport von Abschiebehäftlingen
- Feststellung von Verunreinigungen aller Art und Ermittlung von Verursacher*innen, Überwachung und Kontrolle
- Im Bedarfsfall Übernahme von Rufbereitschaftsdiensten: Übernahme von Montag - Freitag in der Zeit von 22.00 Uhr bis 07.00 Uhr sowie ganztägig an Samstagen, Sonn
- und Feiertagen.
Der Dienst wird innerhalb eines Zeitrahmens von 07.00 Uhr bis 1.00 Uhr nach einem Dienstplan täglich in einem Zweischichtsystem - auch sonntags - verrichtet.
Gelegentlich, z.B. anlässlich besonderer Veranstaltungen, ist auch Dienst außerhalb dieses Zeitrahmens erforderlich.
**Ihr Profil**:
Die Besetzung der Stelle erfordert
- die Laufbahnbefähigung der Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt, für den allgemeinen Verwaltungsdienst oder
- eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten oder den erfolgreichen Abschluss der Ersten Verwaltungsprüfung an einer anerkannten Verwaltungsschule oder einem anerkannten Studieninstitut, eine erfolgreich abgeschlossene Ausbildung zur/zum Sozialversicherungsfachangestellten, zur/zum Justizfachangestellten, zur/zum Fachangestellten für Arbeitsmarktdienstleistungen oder in einem vergleichbaren Beruf im öffentlichen Dienst mit einer Ausbildungsdauer von mindestens 3 Jahren oder
- oder den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit einer Ausbildungsdauer von mindestens drei Jahren und eine mindestens 12- monatige Tätigkeit als Fachkraft für Schutz und Sicherheit, im Bereich der polizeilichen oder nicht-polizeilichen Gefahrenabwehr (bspw. im Polizeivollzugsdienst, der freiwilligen Feuerwehr, Katastrophenschutz, Zivilschutz, technisches Hilfswerk) oder der Bundeswehr. Anerkannte Ausbildungsberufe sind nur solche, die auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes bzw. der Handwerksordnung geregelt sind. Es wird im Einzelnen geprüft, ob Ihre Ausbildung für die Wahrnehmung der Aufgabe geeignet ist.
**Weitere Anforderungen**:
- Sie besitzen eine besondere Affinität zum Bereich der polizeilichen oder nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr
- Neben einer hohen Einsatz
- und Verantwortungsbereitschaft, Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit bringen Sie eine ausgeprägte Teamfähigkeit sowie Flexibilität und gute, bürgerfreundliche, kommunikative Fähigkeiten mit.
- Sie sind bereit zur ständigen Weiterbildung und Teilnahme am wöchentlichen Training mit dem Schwerpunkt „Einsatztaktiken, Einsatzmittel und kommunikative Deeskalation“ und Selbstverteidigung.
- Aufgrund Ihrer persönlichen Situation und Konstitution sind Sie in der Lage, die Aufgaben in Schichtarbeit nach dem obigen Dienstplan wahrzunehmen und bei jeder Witterung eine Strecke von bis zu 10 Kilometern zu Fuß zurückzulegen.
- Sie verfügen über eine körperliche Fitness, die vor Einstellung im Rahmen eines Sporttests überprüft wird
- Sie verfügen über eine hohe Belastbarkeit, Durchsetzungsvermögen und Verhandlungsgeschick, insbesondere auch in Konfliktsituationen
- Sie sind sich bewusst, dass Sie die Stadt Hagen nach außen vertreten und sehen Ihre angestrebte Tätigkeit als Service und Hilfe für die Allgemeinheit in Form der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung
- Sie haben die Fähigkeit, sich auch mit schwierigen Mitbürger*innen ruhig und sachlich auseinanderzusetzen, um Eskalationen zu vermeiden. Ein souveränes Auftreten, gutes sprachliches Ausdrucksvermögen in deutscher Sprache (in Wort und Schrift) werden erwartet, um Sachverhalte verständlich und nachvollziehbar zu vermitteln
- Entscheidungsbereitschaft, Entscheidungskompetenz und die Fähigkeit zur verantwortungsvollen und selbstständigen Aufgabenwahrnehmung gehören zu Ihren Stärken
- Sie sind sicher in der Anwendung des MS-Office-Paketes bzw. bereit, sich diese Kenntnisse anzueignen
- Sie sind im Besitz einer Fahrerlaubnis der Führerscheinklasse B (PKW)
- Sprachkenntnisse in Fremdsprachen (beispielsweise englisch, arabisch