Überwachung Des Ruhenden Und Fließenden Verkehrs
vor 6 Monaten
Im Sachgebiet Allgemeine Ordnungsbehörde der Stadtverwaltung Greiz ist eine Stelle zur
**Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs (m/w/d)**
zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.
Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle.
Die Eingruppierung erfolgt nach der Entgeltgruppe 6 des TVöD, wenn die Qualifikation einer abgeschlossenen Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung (FL I), **alternativ** die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellte/n oder eine Ausbildung mit dem Ausbildungsbestandteil der fallbezogenen Rechtsanwendung (z. B. Verwaltungsrecht, Sozialrecht) vorliegt.
Liegt keine dieser Qualifikationen vor, erfolgt die Eingruppierung nach der Entgeltgruppe 5 des TVöD.
Die Tätigkeit umfasst insbesondere folgende Aufgaben:
- Feststellung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden und fließenden Verkehr,
- Erteilung mündlicher und schriftlicher Verwarnungen (insbesondere bei Halt
- und Parkverstößen),
- Mitwirkung bei Abschleppmaßnahmen
- Durchführung von allgemeinen Ermittlungen und Vollzug ordnungsbehördlicher Regelungen,
- Sachverhaltsdarstellungen im Verwarn
- und Bußgeldverfahren, sowie das Auftreten als Zeuge/Zeugin vor Gericht,
- Kontrolle/ Feststellung der Einhaltung der Straßenreinigungssatzung.
Sie verfügen vorzugsweise über
- eine abgeschlossene Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachangestellten oder eine vergleichbare Ausbildung (FL I), alternativ die Ausbildung zum/zur Rechtsanwaltsfachangestellte/n oder eine Ausbildung mit dem Ausbildungsbestandteil der fallbezogenen Rechtsanwendung (z. B. Verwaltungsrecht, Sozialrecht).
Alternativ können Sie einen Abschluss mit
- einer dreijährigen abgeschlossenen IHK-Ausbildung
vorweisen.
Des Weiteren müssen Sie
- die Voraussetzungen zur Bestellung als ordnungsbehördliche Vollzugs-Dienstkraft im Sinne der Thüringer Vollzugs-Dienstkräfte-Verordnung erfüllen und
- gesundheitlich geeignet und belastbar für den Außendienst sein (insbesondere dauerndes Gehen bei unterschiedlichen Witterungsbedingungen).
Der Besitz des Führerscheins Klasse B und Bereitschaft zur Teilnahme an Qualifikationsmaßnahmen ist zwingend erforderlich.
Von Ihnen wird ein freundliches und konsequentes Auftreten, auch in Stresssituationen, erwartet. Sie sollten gute PC-Kenntnisse besitzen.
Die Handhabung der technischen Geräte und Anlagen des Verkehrsüberwachungsdienstes (z. B. Handerfassungsgeräte, Blitztechnik, Parkscheinautomaten) und der Einsatz der verschiedenen Anwenderprogramme des ruhenden und fließenden Verkehrs sollten für Sie kein Problem darstellen.
Fachliche Kompetenz sowie Kenntnisse in den einschlägigen Rechts
- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere auf den Gebieten des Straßenverkehrs
- Ordnungs
- und Polizeirechts, werden verlangt. Wichtig ist zudem ein guter mündlicher und schriftlicher Ausdruck.
Englischkenntnisse und gute Ortskenntnisse sind wünschenswert.
Entscheidungsfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit und Sorgfalt sind unverzichtbare Voraussetzungen zur Besetzung dieser Stelle. Sie sollten sich zudem bewusst sein, dass mindestens 80% Ihres Arbeitsalltages - unabhängig von der Witterung - im Freien stattfindet.
Wenn außerdem eine flexible Arbeitszeitgestaltung (Früh
- und Spätdienste, sowie teilweise an Wochenenden), hohe Einsatzbereitschaft und viel Engagement für Ihre Arbeitsaufgaben für Sie selbstverständlich sind, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Die zu besetzende Stelle ist für alle Geschlechter geeignet. Schwerbehinderte Bewerber (m/w/d) und Ihnen Gleichgestellte, werden bei gleicher Eignung unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Ein vollständiger Nachweis ist beizufügen.
**Haben wir Ihr Interesse geweckt?**
Dann senden Sie bitte Ihre vollständige schriftliche Bewerbung (Anschreiben, Lebenslauf, Schul
Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopien einzureichen. Diese verbleiben bei der Stadt Greiz und werden nicht zurückgesandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber (m/w/d) vernichtet bzw. können im Personalamt abgeholt werden. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines entsprechend adressierten und frankierten Rückumschlages. Durch die Bewerbung entstehende Kosten werden nicht erstattet.
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