Ein Referent

vor 2 Wochen


Duesseldorf, Deutschland Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr NRW Vollzeit

**Das Ministerium für Umwelt,**

**Naturschutz und Verkehr**

**des Landes Nordrhein-Westfalen
sucht **zum nächstmöglichen Zeitpunkt**

**für das Referat III-6 „Rechtsangelegenheiten des Naturschutzes“**

unbefristet

**eine Referentin / einen Referenten (w/m/d).
Die Besoldung bzw. Vergütung erfolgt von Besoldungsgruppe A 13 bis A 15 LBesO A NRW bzw. Entgeltgruppe 13 bis 15 TV-L bei Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen.

Die Ausschreibung richtet sich an Bewerberinnen und Bewerber innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes.

Der Erhalt der biologischen Vielfalt und der Klimaschutz gehören zu den größten gesellschaftlichen Herausforderungen der heutigen Zeit. Für die nordrhein-westfälische Landesregierung können die globale Biodiversitätskrise und der Klimawandel nur gemeinsam mit Erfolg bewältigt werden. Hierzu entwickelt das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen die notwendigen programmatischen Leitlinien. Das Spektrum reicht von der Erarbeitung landesweiter Fachkonzepte wie der NRW-Biodiversitätsstrategie über die Konzeption von Förderprogrammen bis zur Gewährleistung eines naturverträglichen Ausbaus der erneuerbaren Energien. Aus der Zuständigkeit als oberste Naturschutzbehörde folgt zudem die Verantwortung für die landesweit einheitliche Steuerung des Vollzugs des Naturschutzrechts durch die nachgeordneten Naturschutzbehörden. Dabei setzt das Ministerium auf einen engen Austausch mit den relevanten Akteuren des Naturschutzes auf Bundes
- und Landesebene sowie auf kommunaler Ebene.

Das Referat III-6 ist innerhalb der Abteilung III zuständig für die sich in diesem Zusammenhang ergebenden Rechtsangelegenheiten des Naturschutzes.

**Zu den Aufgabenschwerpunkten gehören**:

- Planung und Vorbereitung von Landesgesetzen sowie Verwaltungsvorschriften im Bereich des Naturschutzes
- Mitwirkung an der Rechtsetzung des Bundes und des Landes
- Klärung grundlegender Rechtsfragen bei der Anwendung von Bundes
- und Landesnaturschutzrecht sowie bei der Umsetzung des europäischen Gebiets
- und Artenschutzrechts
- Klärung rechtlicher Fragestellungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien
- Allgemeine Rechtsberatung der Abteilung sowie nachgeordneter Behörden

**Ihr fachliches Kompetenzprofil**:

- Erstes und zweites juristisches Staatsexamen jeweils mindestens mit der Note „befriedigend“

**Von Vorteil**:

- Praktische Erfahrung in der öffentlichen Verwaltung
- Kenntnisse oder Berufserfahrung im Naturschutzrecht oder im sonstigen Umweltrecht.

**Ihr persönliches Kompetenzprofil**:

- Ausgeprägte Bereitschaft zu interdisziplinärer und teamorientierter Arbeit
- Fähigkeit zur selbständigen und eigenverantwortlichen Bearbeitung schwieriger Fragestellungen und zur schnellen Einarbeitung in neue Fachgebiete
- Organisationsgeschick, Entscheidungs
- und Kommunikationskompetenz
- Sicherer Umgang mit digitalen Kommunikationsmedien und Bereitschaft, diese bei der täglichen Arbeit einzusetzen

**Wir bieten Ihnen**:

- eine neue berufliche Herausforderung mit verantwortungsvollen und vielseitigen Aufgaben
- eine flexible Arbeitszeitregelung
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- die Möglichkeit zur Teilzeitbeschäftigung und Telearbeit
- eine Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst (VBL) für Tarifbeschäftigte
- ein breites Angebot im Rahmen des Betrieblichen Gesundheitsmanagement
- ein attraktives Fortbildungsangebot

**Auswahlverfahren**:
Die eingehenden Bewerbungen werden einer Vorauswahl unterzogen.

In das Auswahlverfahren werden Elemente des "Assessment-Center-Verfahrens" integriert. Dies bedeutet, dass Bewerberinnen / Bewerber bei einer persönlichen Vorstellung im Rahmen von Arbeitsprobe, Rollenspiel und Interview in Situationen hineingestellt werden, die im Hinblick auf die zukünftigen Aufgaben charakteristisch sind. Die Bewerberinnen/Bewerber sollen dabei zeigen, wie professionell sie in künftigen Berufssituationen handeln.

**Weitere Informationen**:
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen sieht sich der Gleichstellung von schwerbehinderten und nicht schwerbehinderten Beschäftigten in besonderer Weise verpflichtet und begrüßt deshalb ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Behinderung. Bei gleicher Eignung werden Bewerbungen schwerbehinderter Menschen und diesen gleichgestellten behinderten Menschen, vorbehaltlich gesetzlicher Regelungen, bevorzugt berücksichtigt.

Die Ausschreibung wendet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Einwanderungsgeschichte.

**Ihre Bewerbung **mit aussagefähigen und vollstä